Die Bundesregierung will trotz immer mehr Windkraft und Photovoltaik die Versorgung mit Strom in Deutschland mit dem neuen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (kurz: StromVKG) sichern. Dazu sollen unter anderem mindestens 11 Gigawatt an neuen Erdgas-Kraftwerken gebaut werden. Bereits in drei Wochen – mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause – will das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf im Parlament beschließen lassen. Dazu erklärt der AfD-Bundestagabgeordnete Paul Schmidt:
„Nach dem StromVKG sollen mindestens 11 Gigawatt Erdgas-Kraftwerksleistung mit einer Kapazitätsvergütung von bis zu 173.000 Euro je Megawatt und Jahr gefördert werden, unabhängig davon, wie viel die Energieversorger mit dem Strom verdienen. In 15 Jahren addiert sich das nach Einschätzung der Bundesregierung auf bis zu 35 Milliarden Euro. Das Geld dafür wird über eine Umlage bei den Stromverbrauchern in Haushalten und Industrie eingesammelt. Der ohnehin schon sehr hohe Strompreis in Deutschland wird so um circa einen Cent pro Kilowattstunde weiter steigen.
Doch es gibt eine günstige Alternative: Statt Milliarden an dauerhaften Kapazitätszahlungen für neue Erdgaskraftwerke zu leisten, könnten auch unsere stillgelegten Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Sie können einen kostengünstigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, denn zuletzt hatten sie den Strom für unter 3 Cent pro Kilowattstunde erzeugt.
Studien von KernD und der Radiant Energy Group liegen vor: Die neun zuletzt stillgelegten Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 12 Gigawatt könnten für etwa 18 Milliarden Euro innerhalb von zwei bis fünfeinhalb Jahren wieder in Betrieb genommen werden. Danach würden die Anlagen kontinuierlich grundlastfähigen und regelbaren Strom produzieren. Kernkraftwerke erwirtschaften ihre Erlöse durch die Stromproduktion. Kapazitätszahlungen nach StromVKG sind für Kernkraftwerke nicht erforderlich.
Bereits am 8. September 2026 soll die erste Ausschreibungsrunde gemäß StromVKG für 4,5 Gigawatt neuer Erdgas-Kraftwerkskapazitäten über die Bühne gehen. Damit sollen schon wenige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes milliardenschwere Förderzusagen für neue Erdgaskraftwerke auf den Weg gebracht werden. Die AfD-Bundestagfraktion erteilt der weiteren Belastung der deutschen Stromkunden eine klare Absage.“
Das Gesetz wurde am 11. Juni 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Für die AfD-Bundestagfraktion eröffnete Steffen Kotré die Debatte. Bereits am 3. März 2026 hatten Dr. Bernd Baumann als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion und Dr. Paul Schmidt als Abgeordneter und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kernkraft gemeinsam den Antrag „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ vorgestellt.
Weitere Informationen:
Die Meldung zum Antrag mit Video finden Sie hier (3. Mäez 2026)
Den Antrag auf Bundestagsdrucksache 21/4460 finden Sie hier (externer Link zum Bundestag)