14. Rede im Deutschen Bundestag von Dr. Paul Schmidt (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Reiche! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kanzler Friedrich…
24.04.2026 Meine Woche in Berlin vom 20. bis 24. April 2026
Nun neigt sich der April seinem Ende zu. Wir hatten in dieser Woche wieder viele Dinge auf der Tagesordnung. Ich durfte meine nunmehr 14. Rede im Deutschen Bundestag halten. Der deutsche Wiedereinstieg in die Kernkraft wird durch die aktuellen weltpolitischen Entwicklungen immer dringender. Aber auch die Themen Gesundheit und Soziales rücken immer mehr in den Blickpunkt. Ich nehme Sie mit durch die Woche.
Ich starte mit einem Thema aus dem Gesundheitsausschuss, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin. In der nächsten Woche, am 29. April 2026, wird Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihren Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform ins Kabinett einbringen. Der Beschluss im Kabinett ist noch nicht das letzte Wort, denn das hat der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber.
In diesem Gesetz sind viele Einschnitte geplant, die viele spüren werden, zum Beispiel bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Da sollen auf einmal beide Ehepartner in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen, auch wenn nur einer von beiden arbeitet. Und bei Bürgergeldempfängern? Jeder Bürgergeldempfänger – 50 Prozent davon haben keinen deutschen Pass – ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Dafür zahlt der Staat 144 Euro im Monat und für die Pflegeversicherung noch einmal 32 Euro, zusammen 176 Euro.
Wie aber verhält es sich, wenn man sich in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichern muss? Also wenn man eine einfache gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung braucht und kein eigenes Einkommen hat? Dann ist man bei 300 bis 330 Euro, je nach Krankenkasse. Die Differenz zu einem Bürgergeldempfänger beträgt also etwa 167 Euro pro Monat pro Person.
Dementsprechend beziffert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen das Defizit aus dem Thema Beiträge und Bürgergeld auf derzeit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, für die die Beitragszahler aufkommen müssen. Im Januar 2026 hat der Verband Klage gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhoben, das für das Thema Bürgergeld bzw. Grundsicherung zuständig ist.
Jetzt könnte man ehrlich sein und sagen: Ja, dann müssen die Summen eben aus dem Bundeshaushalt erbracht werden. Doch weit gefehlt: Die Bundesregierung will das Geld woanders herholen und daher die kostenfreie Mitversicherung von nicht arbeitenden Ehefrauen beenden und beim Kinderkrankengeld kürzen. Das ist wirklich unterirdisch. Eine Familie mit zwei Kindern, zum Beispiel 7 und 10 Jahre alt, muss sich jetzt quasi für ihren Lebensentwurf rechtfertigen und die nicht erwerbstätige Ehefrau mit einem zusätzlichen Beitrag in der Krankenkasse versichern. Übrigens sind 10 Milliarden die Summe, die der gesetzlichen Krankenversicherung gegenwärtig jedes Jahr fehlen.
Zu einem anderen Thema: Neun stillgelegte Kernkraftwerke (KKW) können in den nächsten drei bis fünf Jahren wieder ans Netz gehen. Dabei handelt es sich um die Anlagen Brokdorf, Emsland, Grohnde, Isar 2 und Neckarwestheim II, die innerhalb von drei bis viereinhalb Jahren, und die Anlagen Krümmel, Gundremmingen B und C und Philippsburg 2, die innerhalb von vier bis fünfeinhalb Jahren wieder ans Netz gebracht werden könnten, sagt eine neue Studie der Radiant Energy Group aus Chicago. Wir halten das für plausibel.
Die dafür zu erwartenden Kosten sollen sich pro Block auf jeweils ein bis maximal knapp drei Milliarden Euro belaufen. Als Sofortmaßnahme müsste zunächst der Rückbau der KKW gestoppt und der Umfang der jeweils für das Wiederanfahren nötigen Maßnahmen ermittelt werden. Als AfD-Bundestagsfraktion haben wir den Antrag am Mittwoch, dem 22. April, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fordern die Einsetzung einer Expertenkommission, die die Details des für das Wiederanfahren Nötigen prüft.
Die Kommission soll aus elf von den Fraktionen des Bundestags zu benennenden Sachverständigen bestehen. Für die einzelnen KKW sollen jeweils Kostenschätzungen und Zeitpläne erstellt werden; am Ende soll eine Rangliste der am schnellsten wieder ans Netz zu bringenden Anlagen erstellt sein. Ergebnisse sollen bis Frühjahr 2027 vorliegen. Ich durfte zu dem Antrag reden (zum Video). Der Antrag wurde nach der Beratung im Plenum an den Umweltausschuss überwiesen, so dass wir den Antrag dort weiter beraten werden. Deutschland braucht die stabile, zuverlässige und preiswerte Stromerzeugung durch Kernkraft heute mehr denn je.
Am Freitagnachmittag hatten wir noch eine aktuelle Stunde zum Thema bevorstehende Kürzungen im Sozialbereich, an der ich im Plenum teilgenommen habe. Weil der Staat an vielen Stellen zu viel Geld ausgibt, soll nun an Behinderten und Kindern von Alleinerziehenden gespart werden. Würde die CDU ihre Versprechen endlich wahr machen und diejenigen Fremden, die zu Unrecht hier sind, abschieben und unsere Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen, wäre für die eigentlichen Aufgaben des Staates mehr Geld da. So aber soll an den Schwächsten gespart werden. Man darf auf den Gesetzentwurf der Regierungskoalition gespannt sein.
In diesem Sinne herzliche Grüße und einen guten Start in den Mai,
Ihr/Euer
Paul Schmidt
Weitere Informationen finden Sie hier:
Zum Antrag „Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke“, Drucksache 21/5479 (pdf, externer Link zum Bundestag)