Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) trat am 22. Juli 2026 in Kraft; die erste Ausschreibung ist bereits veröffentlicht. Das bedeutet massive Subventionen für den Bau von insgesamt 11 Gigawatt neuer Erdgaskraftwerke. Diese sollen die Versorgung sichern, wenn Wind und Solar keinen Strom liefern. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Paul Schmidt:
„Mit dem StromVKG soll über einen Zeitraum von 15 Jahren nur die Bereithaltung von neu zu bauenden Erdgaskraftwerken mit bis zu 244.000 Euro pro Megawatt und Jahr subventioniert werden – unabhängig davon, wie viel die Betreiber mit dem erzeugten Strom verdienen. Die Zahlungen können sich auf bis zu 40 Milliarden Euro summieren und werden wohl auf alle Stromkunden verteilt. Im Gesetzgebungsverfahren erhöhte die Bundesregierung in letzter Minute die zulässige Höchstvergütung sogar noch von 173 auf 244 Euro pro bereitgehaltenem Kilowatt und Jahr. Ein Kilowatt entspricht etwa dem Verbrauch eines Föhns. Das Ganze ist also hoffnungslos übersubventioniert und wird den Strompreis für alle, auch für unsere Betriebe, spürbar verteuern.
Derzeit ist noch nicht definitiv gesetzlich geregelt, wie diese Subventionen finanziert werden sollen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Finanzierung des künftigen Kapazitätsmarktes erst mit einem weiteren Gesetz im Jahr 2027 festzulegen. Sie selbst spricht dabei lediglich von einer möglichen Umlage für die Stromverbraucher ab 2031. Mindestens ein halber Cent pro Kilowattstunde zusätzlich kommt dann auf die Stromkunden zu. Der ohnehin schon teure Strom in Deutschland wird nochmals teurer.
Dabei gibt es eine wirtschaftlichere Alternative, die den Strompreis reduziert, anstatt ihn weiter hochzutreiben: Statt über Jahrzehnte Kapazitätszahlungen für neue Erdgaskraftwerke zu leisten, könnten neun unserer derzeit stillgelegten Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Sie könnten einen kostengünstigen Beitrag zur Stromproduktion leisten – zuletzt haben sie den Strom für weniger als drei Cent je Kilowattstunde erzeugt.
Studien des deutschen Branchenverbandes KernD und der Radiant Energy Group kommen zu dem Ergebnis, dass die neun zuletzt stillgelegten Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von rund 12 Gigawatt netto für etwa 18 Milliarden Euro innerhalb von jeweils zwei bis sechs Jahren wieder ans Netz gebracht werden könnten. Im Juni hatten sich mehrere ehemalige Kernkraftwerksleiter in einem offenen Brief an die Bundesregierung ähnlich geäußert. Diese Kernkraftwerke würden dann wieder dauerhaft grundlastfähigen und regelbaren Strom liefern. Kernkraftwerke erwirtschaften ihre Erlöse über den Stromverkauf und benötigen keine Kapazitätszahlungen.
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für 4,5 Gigawatt neuer Langzeitkapazitäten bereits veröffentlicht. Bewerbungsschluss ist schon am 8. September 2026. Damit werden direkt mit Inkrafttreten des Gesetzes milliardenschwere Förderzusagen auf den Weg gebracht. Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt diesen Weg ab: Versorgungssicherheit ist notwendig – sie sollte durch die Reaktivierung vorhandener zuverlässiger Kernkraftwerke erreicht werden.“