11.05.2026 Zwischenfragen bei der Windkraft-Debatte im Deutschen Bundestag

Das Thema Windkraft beschäftigt mich in der Kommunalpolitik und im Verband Region Karlsruhe bereits seit zwölf Jahren. In Baden-Württemberg müssen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden. Das würde bedeuten: fast viermal so viele Windkraftanlagen wie heute. Aber macht das überhaupt Sinn? Dieser Frage weicht die Bundesregierung aus meiner Sicht seit Jahren aus. Bei der Debatte am 8. Mai 2026 im Deutschen Bundestag konnte ich drei Zwischenfragen an Redner von CDU, SPD und Grünen stellen: an Lars Rohwer, Helmut Kleebank und Katrin Uhlig.

Wir als AfD-Bundestagsfraktion reden nicht nur, sondern haben mit dem Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz (WindBAG) einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Trotz des sperrigen Namens wird deutlich, worum es geht: Das bestehende Gesetz muss weg und es sollen keine weiteren Flächen mehr ausgewiesen werden müssen. Die Debatte im Bundestag war die erste Lesung für den Gesetzentwurf, nun folgen die Beratungen in den Ausschüssen.

Zusätzlich fordern wir, mit einem bundesweiten Moratorium den weiteren Ausbau der Windkraft zu stoppen. Deutschland verfügt bereits heute über 185 Gigawatt installierte Leistung bei Windkraft und Photovoltaik. Wir können aber maximal nur 85 Gigawatt verbrauchen. Wenn die Sonne scheint und der Wind weht haben wir zu viel Strom im Netz. Am 1. Mai kam es deshalb über Stunden zu negativen Strompreisen von bis zu minus 50 Cent pro Kilowattstunde.

Das zeigt aus meiner Sicht die grundlegenden Probleme der aktuellen Energiepolitik: Wir erzeugen Strom, den wir nicht benötigen, und zahlen gleichzeitig dafür, dass andere Länder ihre Kraftwerke herunterfahren, um die Überschüsse aufzunehmen. Die Kosten tragen am Ende alle Bürger als Stromkunden und Steuerzahler.

Die drei Videos mit meinen Zwischenfragen finden Sie hier:
Video Zwischenfrage Helmut Kleebank
Video Zwischenfrage Lars Rohwer
Video Zwischenfrage Katrin Uhlig

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