26.10.2026 Paul Schmidt mit Rede zum Strahlenschutz am 16.10.2026 im Deutschen Bundestag
Dr. Paul Schmidt (AfD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bundesregierung legt uns heute zu später Stunde Neufassungen zum Strahlenschutzgesetz und zur Strahlenschutzverordnung in erster Lesung vor. Diese sollen weniger Bürokratie, mehr digitale Verfahren und einen modernen Strahlenschutz bringen.
Die Bundesregierung verspricht eine jährliche Entlastung der Wirtschaft um rund 17 Millionen Euro – 7 Millionen Euro davon allein durch den Wegfall der Strahlenpasspflicht für die 12 500 Beschäftigten der Kategorie B.
Künftig soll der Strahlenpass nur für das Kategorie-A-Personal erforderlich sein, also für die, die pro Jahr beruflich mehr als 6 Millisievert an Dosis erhalten können. Zur Einordnung: Die durchschnittliche Strahlendosis der Bevölkerung beträgt in Deutschland 4 Millisievert pro Jahr.
Außerdem sollen manche Genehmigungen nicht mehr wie bisher regelmäßig verlängert werden müssen, sondern dauerhaft gelten. Und Genehmigungen für bestimmte Transporte radioaktiver Stoffe sollen statt drei künftig bis zu fünf Jahre gelten.
Aber es gibt auch die umgekehrte Entwicklung. Wer Beschäftigte für bestimmte Arbeiten in fremden Anlagen mit Strahlenschutzüberwachung einsetzt – und das kommt beim derzeitigen gleichzeitigen Rückbau all unserer Kernkraftwerke andauernd vor –, musste das bisher lediglich anzeigen. Künftig braucht er dafür immer eine Genehmigung.
Die Novelle zeigt noch etwas: Neubewertungen aus der Wissenschaft verändern Vorschriften. So wird beim natürlichen radioaktiven Gas Radon die Exposition künftig mit einem deutlich höheren ICRP-Dosiskoeffizienten bewertet. Die tatsächliche Strahlung im Raum ändert sich nicht – aber die daraus abgeleiteten Pflichten werden verschärft.
ICRP ist die International Commission on Radiological Protection. Die Bundesregierung rechnet selbst damit, dass sich beim Radon die Zahl der entsprechend überwachten Beschäftigten von rund 60 auf etwa 180 erhöht. Das ist in einer angeblich vom Bürokratieabbau geprägten Gesetzesnovelle natürlich erklärungsbedürftig.
Neue Erkenntnisse können strengere Schutzmaßnahmen rechtfertigen, aber genauso auch weniger strenge.
Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen bestimmen wir, wie groß ein Strahlenrisiko ist? Damit sind wir beim sogenannten LNT-Modell. „LNT“ steht für „Linear No-Threshold“, also einen linearen Zusammenhang zwischen Strahlendosis und Strahlenwirkung ohne Schwellenwert.
Das Modell nimmt an, dass das statistische Krebsrisiko mit der Strahlendosis steigt und dass es auch bei sehr kleinen Dosen keine risikofreie Schwelle gibt. Es wird in Deutschland generell angewendet. Aber ist das LNT-Modell bei allen Strahlenarten und insbesondere bei sehr niedrigen Strahlendosen gleichermaßen passend?
Genau damit beschäftigen wir uns seit Längerem. Bereits im März dieses Jahres haben wir als AfD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung dazu eine Kleine Anfrage gestellt. In ihrer Antwort bestätigt sie ausdrücklich, dass bei sehr niedrigen Strahlendosen erhebliche Unsicherheiten in der Risikoabschätzung bestehen.
Die Bundesregierung räumt ein, dass sich daraus Erkrankungshäufigkeiten in der allgemeinen Bevölkerung nicht belastbar quantitativ vorhersagen lassen. Dennoch hält sie am LNT-Modell als Grundlage des praktischen Strahlenschutzes fest.
Wir wissen, dass dicht ionisierende Strahlung, beispielsweise Alphateilchen, eine andere biologische Wirkung entfaltet als dünn ionisierende Gamma- oder Röntgenstrahlung. Diese dünn ionisierenden Strahlenarten zeigen in dem für den Strahlenschutz relevanten Niedrigdosisbereich gerade eine deutlich geringere mutagene Wirkung als bei höheren Dosen. Dies entspricht gerade nicht einem linearen Dosis-Wirkungs-Modell ohne Schwelle, also gerade nicht dem LNT-Modell.
Wenn Sie schon das Strahlenschutzrecht modernisieren, warum behandeln Sie in diesem Gesetzentwurf nicht auch die grundsätzlichen Unsicherheiten des LNT-Modells bei Röntgen- und Gammastrahlung?
Warum legen Sie nicht dar, welche alternativen wissenschaftlichen Modelle angewendet werden können und welche Schlussfolgerungen daraus möglicherweise für das Regelwerk entstehen? Jede deutschlandweit gültige Vorschrift sollte wissenschaftlich begründet und verhältnismäßig sein.
Wer das Strahlenschutzrecht modernisieren will, darf nicht bei Formularen und Verwaltungsverfahren stehen bleiben. Er muss auch die wissenschaftlichen Grundlagen immer wieder kritisch prüfen. Strahlenschutz bemisst sich nicht an der Zahl der Vorschriften, sondern daran, wie wirksam er Menschen schützt, ohne sie bei der Arbeit unnötig zu behindern.
Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.