02.10.2026 Paul Schmidt fragt Gesundheitsminister Carsten Linnemann zu Klinikschließungen und Pflegekürzungen
Der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt (AfD) hat Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestags zur künftigen Krankenhausversorgung und der Pflegeversicherung befragt. Im Mittelpunkt standen Versorgungssicherheit im ländlichen Raum, längere Wege zur Notaufnahme sowie die angekündigten Kürzungen in der Pflegeversicherung.
Schmidt fragte den Minister: „Mit wie vielen Klinikschließungen rechnen Sie in den kommenden Jahren? Wie viele zusätzliche Todesfälle erwarten Sie im nächsten Jahr in Deutschland dadurch, dass die Fahrzeit zur Notaufnahme nach einem Unfall deutlich länger wird und damit auch Überlebenschancen sinken?“ Gerade für Baden-Württemberg mit großen ländlichen Regionen ist die Erreichbarkeit medizinischer Versorgung von besonderer Bedeutung.
Linnemann blieb in seiner Antwort vage und betonte, dass es auch in den kommenden Jahren Versorgungssicherheit geben müsse. Zugleich verteidigte er die Krankenhausreform mit dem Ziel einer stärkeren Spezialisierung und Fokussierung der Klinikstandorte in den Großstädten. Konkrete Zahlen zu den von Schmidt angesprochenen Klinikschließungen, zusätzlichen Fahrzeiten oder möglichen Folgen für Notfallpatienten nannte der Minister nicht.
In der zweiten Frage sprach Schmidt den Minister auf die finanzielle Zukunft der Pflegeversicherung an. Linnemann hatte am 10. September in einem Interview erklärt, dass das Pflegesystem ohne grundlegenden Umbau in den 2030er-Jahren kollabiert und dass rund zehn Prozent der derzeitigen Ausgaben eingespart werden müssten. Das Bundesgesundheitsministerium gibt die jährlichen Pflegeausgaben in diesem Zusammenhang mit rund 75 Milliarden Euro an.
Schmidt wollte deshalb wissen, an welchen Stellen Leistungen gekürzt werden sollen und was Linnemann unter dem von ihm genannten „Teilkaskosystem“ versteht. Der Gesundheitsminister verwies darauf, dass die Pflegeversicherung bereits heute keine Vollversicherung sei. Zudem sprach er die steigenden Leistungszuschüsse für Pflegeheimbewohner und die daraus resultierenden Belastungen der Kommunen bei der Hilfe zur Pflege an. Die Kommunen müssten dafür immer mehr Geld aufbringen, ohne auf die zugrunde liegenden Entscheidungen Einfluss nehmen zu können.
Welche konkreten Leistungen zur Erreichung des genannten Einsparziels verändert oder gekürzt werden sollen, führte Linnemann in seiner Antwort an Paul Schmidt jedoch nicht aus. Auch im weiteren Verlauf der Regierungsbefragung erklärte der Minister, über die konkrete Gegenfinanzierung werde innerhalb der Bundesregierung noch beraten.
Schmidt zu den Antworten des Ministers: „Waren das Antworten auf meine Frage? Nein, Linnemann hat überhaupt nicht auf meine Frage geantwortet.“ Für Paul Schmidt bleibt damit sowohl bei der Krankenhausversorgung als auch bei der Pflege die entscheidende Frage offen, wie die Bundesregierung ihre Reformziele konkret umsetzen will. Für Baden-Württemberg betrifft dies insbesondere die Sicherung der bestehenden medizinischen Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum sowie die künftige Finanzierung von Pflegeleistungen und kommunaler Hilfe zur Pflege.