14. Rede im Deutschen Bundestag von Dr. Paul Schmidt (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin Reiche!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Kanzler Friedrich Merz hat hier vor vier Wochen auf meine Frage, weshalb er nicht den Weiterbetrieb unserer Kernkraftwerke in Aussicht stellt, gesagt, deren Betreiber hätten ihm vor einem Jahr mitgeteilt, die Wiederinbetriebnahme sei nicht möglich.
Der Branchenverband KernD und die Zulieferfirma Westinghouse sagen aber, es sei mit jeweils unter 3 Milliarden Euro innerhalb von wenigen Jahren technisch machbar. Westinghouse hat ein umfassendes Konzept für alle nötigen Reparaturmaßnahmen entwickelt, ähnliche Maßnahmen wie die, die vor über zehn Jahren an vielen US-amerikanischen Standorten im Rahmen der damals angestrebten Laufzeitverlängerungen auf 60 Jahre erfolgreich durchgeführt wurden.
Radiant Energy Group aus Chicago sagt jetzt, neun unserer Kernkraftwerke könnten in den nächsten Jahren wieder ans Netz gehen. Brokdorf, Emsland, Grohnde, Isar 2 und Neckarwestheim II innerhalb von drei bis viereinhalb Jahren und die Anlagen Krümmel, Gundremmingen B und C und Philippsburg 2 innerhalb von vier bis fünfeinhalb Jahren, und das für jeweils 1 bis maximal knapp 3 Milliarden Euro. Zusammen sind das netto 12 Gigawatt an robuster, regelbarer Grundlast für 18 Milliarden Euro.
Wer hat also recht? Haben diejenigen recht, die wie die SPD immer rufen: „Zu teuer, zu teuer!“, oder die, die wie viele in der Union immer sagen: „Zu spät, zu spät!“, oder am Ende die Firmen der Branche, die sagen, dass sie es bald zu überschaubaren Kosten hinbekommen?
Um genau das herauszubekommen, haben wir die Gründung einer Expertenkommission beantragt, die das fürs Wiederanfahren technisch Nötige prüft. Die Kommission soll aus elf von den Fraktionen des Bundestags zu benennenden Sachverständigen bestehen. Für die neun genannten Kernkraftwerke sollen jeweils Zeitpläne und Kostenschätzungen erstellt werden; am Ende soll eine Rangliste der am schnellsten wieder ans Netz zu bringenden Anlagen erstellt sein. Ergebnisse sollen bis Frühjahr 2027 vorliegen.
Dazu lässt sich die Kommission einerseits von den jeweiligen Aufsichtsbehörden und beauftragten Gutachterorganisationen beraten, aber andererseits auch von den Kraftwerksbetreibern, den von diesen beauftragten Fachfirmen, den Herstellerfirmen wie Framatome, Westinghouse, Hochtief und weiteren.
Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb unserer Kernkraftwerke zu schaffen. Die beantragte Kommission liefert uns die technischen Informationen, die wir brauchen, um vernünftig über die Zukunft unserer Energieversorgung in Deutschland entscheiden zu können.
Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu! Vielen Dank.