05.09.2026 Dr. Paul Schmidt: Bundesregierung muss Wohnungsbau endlich ermöglichen – Baden-Württemberg stark betroffen
Der Wohnungsbau in Deutschland steckt nach Einschätzung des AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt weiterhin in einer tiefen Krise. Der vom Pestel-Institut am 26. August vorgestellte „Bau-Monitor 2026“ beziffert das bundesweite Defizit auf rund 1,35 Millionen Wohnungen. In Baden-Württemberg fehlen demnach rund 201.000 Wohnungen. Gleichzeitig geht die Zahl der jährlichen Fertigstellungen weiter zurück.
Schmidt kennt die Probleme des Wohnungsbaus auch aus der kommunalen Praxis. Als Karlsruher Stadtrat ist er seit mehr als zwölf Jahren in der Kommunalpolitik aktiv. „Es wird immer schwerer, preiswert zu bauen“, sagt Schmidt. Steigende Bau- und Grundstückskosten, hohe Anforderungen und zunehmende bürokratische Hürden machten es Kommunen, Wohnungsunternehmen und privaten Bauherren schwer, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise, und ein Stopp des Abwärtstrends ist nicht in Sicht. Das Wohnungsdefizit hat ein neues Rekordniveau erreicht“, erklärt Schmidt. Das von der früheren Ampel-Regierung ausgegebene Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen sei Jahr für Jahr deutlich verfehlt worden. Die schwarz-rote Bundesregierung habe bislang lieber gar kein Neubauziel vorgelegt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 noch rund 252.000 Wohnungen fertiggestellt, 2025 waren es nur noch etwa 206.000. Für 2026 rechnet das ifo Institut mit rund 185.000 Fertigstellungen. Damit vergrößert sich die Lücke zwischen Neubau und tatsächlichem Bedarf weiter.
Für den Südwesten habe die Entwicklung erhebliche Folgen. „In einem auf seine wirtschaftliche Produktion angewiesenen Land wie Baden-Württemberg ist bezahlbarer Wohnraum ein Standortfaktor. Wenn Familien, Arbeitnehmer und junge Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden, wird auch das – neben der überbordenden Bürokratie und den viel zu hohen Strompreisen – zu einem wirtschaftlichen Problem“, erklärt Schmidt abschließend.
04.09.2026 Dr. Paul Schmidt: Reservekraftwerke sind wirtschaftlich nicht tragfähig
Zur aktuellen Studie der Technischen Universität Dänemark zusammen mit der Newcastle University zur Energieversorgung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt:
„Durch das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sichert die Bundesregierung den künftigen Betreibern von 9 Gigawatt an Reservekraftwerken Subventionen von bis zu 33 Milliarden Euro über 15 Jahre zu. Für diese Subventionen muss der Steuerzahler oder der Stromkunde geradestehen.
Doch derartige Reservekraftwerke sind extrem unwirtschaftlich, weil sie nur vier Prozent des Jahres Strom liefern werden, wie eine aktuelle Studie der Technischen Universität Dänemark zusammen mit der Newcastle University zeigt. In der restlichen Zeit des Jahres wäre der von ihnen erzeugte Strom schlicht zu teuer.
Damit demonstriert diese Studie, wie weit die Bundesregierung mit dem von ihr durchgesetzten StromVKG schon in Richtung Sozialismus abgeglitten ist: Mit unbeschreiblich hohen Subventionen wird das wirtschaftlich untragbare Konstrukt der Energiewende weiter am Leben gehalten, und die deutschen Strompreise werden so weiterhin die teuersten der Welt bleiben.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung, den Ausbau von Wind und Sonne zu stoppen und den Wiedereinstieg in die Kernkraft unverzüglich zu ermöglichen. Kernkraftwerke würden rund 90 Prozent des Jahres Strom produzieren und wir könnten für 18 Milliarden 12 Gigawatt unserer abgeschalteten Kernkraftwerke innerhalb von jeweils zwei bis sechs Jahren wieder in Betrieb nehmen. Damit wären teure Reservekraftwerke à la StromVKG überflüssig.“
12.08.2026 Institut GES bestätigt in Studie: Kernkraft notwendig
In seiner aktuellen Studie „Der Klimaneutrale Strommix der Zukunft“ kommt das Ulmer Institut „Global Energy Solutions“ (GES), das auch vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird, zu dem Schluss, dass die sogenannte Energiewende in Deutschland nur dann erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn Kernkraft einen großen Teil der künftigen Stromerzeugung in Deutschland ausmacht. Das entsprechende Szenario erreicht in der Studie einen prognostizierten durchschnittlichen Strompreis von 16,2 Cent/kWh, während das Szenario ohne Kernkraft aber mit 94 GW Erdgas-Spitzenlast-Kraftwerken bereits 25,6 Cent/kWh und das nur auf den sogenannten Erneuerbaren und Stromimporten beruhende Szenario einen Strompreis von 41,8 Cent/kWh ergab. Wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit wäre somit nur mit einem großen Kernkraft-Anteil an der Stromerzeugung gegeben.
Die AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt und Dr. Rainer Kraft begrüßen die Ergebnisse dieser Studie:
„Ohne regelbare Grundlast wird die Energiewende in Deutschland gar nicht funktionieren und ohne den massiven Einsatz von Kernkraft wird sie viel zu teuer – und das von der Bundesregierung erklärte Ziel der CO2-Freiheit wird nie erreicht werden. Mit Energiewende oder ohne – als moderne Industrienation werden wir nur mit Kernkraft bestehen können. Das sind die klaren Ergebnisse dieser Studie. Sie ist besonders ernst zu nehmen, weil sie die gesamten Kosten der Energiewende einbezieht, also auch die horrenden Kosten des für den Zubau der Erneuerbaren nötigen Netzausbaus, die allein mit knapp 80 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen. Diese Kosten sind enorm, weil die Stromerzeugung nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht mehr zentral an wenigen Großkraftwerks-Standorten, sondern über die Landschaft verteilt in vielen Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen erfolgen soll, die alle jeweils ans Stromnetz angebunden werden müssen. Dementsprechend ist das Ergebnis auch so, wie wir es schon oft in unseren Reden im Bundestag gesagt haben: Ohne Kernkraft droht vielen Stromversorgern das Aus und unsere Strompreise werden dauerhaft die teuersten der Welt bleiben.“
27.07.2026 Backpulver im Weinbau: Paul Schmidt fragt nach bei Silvia Breher (mit Video)
Pflanzenschutz? Deutsche Winzer im Nachteil
Backpulver-Streit im Deutschen Bundestag
Dr. Paul Schmidt
Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich möchte jetzt noch mal ganz konkret nachfragen: In der Beantwortung der Frage vom Kollegen Bernd Schattner haben Sie gesagt, dass Sie jetzt aktiv wollen wegen Backpulver. Dieses Problem haben die deutschen Weinbauern aber schon sehr lange.
Sie wissen: Im Rest von der EU – mit Ausnahme von Österreich – wird diese Regelung überhaupt nicht so umgesetzt wie bei uns. Bei uns führt es dazu, dass die Weinbauern eben kein Backpulver mehr einsetzen können, um die Pilzerkrankungen zurückzutreiben, sondern sie müssen Pflanzenschutzmittel teuer einkaufen und müssen das Fünffache bezahlen wie ihre Konkurrenten beispielsweise in Italien oder Frankreich. Wann endlich werden Sie da was ändern? Die Weinbauern – mein Kollege hat es erwähnt – haben das schon ganz oft uns gegenüber angesprochen. Wie viele Betriebe müssen noch insolvent gehen?
Silvia Breher:
Vielen Dank Herr Kollege für Ihre Frage. Vielleicht zur Klarstellung: Es handelt sich hier um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und nicht um deutsches Recht, die Anwendung von Backpulver in Deutschland unmöglich macht. Insofern würde es mich stark wundern, wenn diese Regelungen in anderen Ländern anders sind, so wie Sie das in Ihrer Frage behauptet haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir von Beginn an uns sehr dafür eingesetzt haben und es auch weiterhin tun und es ein großer Anteil unseres Hauses daran ist, dass auf der Europäischen Ebene eben im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Natriumhydrogenkarbonat – eben das Backpulver – wieder als Grundstoff auch im deutschen Weinbau zugelassen werden kann.
Die Einschätzung von Dr. Paul Schmidt im Video:
Die Staatssekretärin scheint gar nicht wirklich zu verstehen, worüber sie eigentlich spricht. Es geht darum, dass Natriumhydrogencarbonat – Backpulver – die ganzen Jahre von den Winzern und den Obstbauern eingesetzt wurde als gutes Mittel gegen Pilzkrankheiten. Und jetzt ist es so, dass nur in Österreich und in Deutschland jeweils die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln das als Pflanzenschutzmittel zugelassen haben und damit kann es nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, es von diesen Firmen einzukaufen und das kostet etwa das Fünffache von normalem Backpulver.
Diese Regelungen gibt es nur in Deutschland und in Österreich, obwohl die EU-Regeln EU-weit gelten. In den anderen EU-Ländern hat man das offensichtlich nicht zugelassen. Und da fragen sich die Bauern schon: Was läuft denn bei uns anders, dass die Regierung sich nicht um die Interessen der Landwirte kümmert. Viele Winzer haben schon Insolvenz anmelden müssen, unter anderem auch wegen dieses Problems, dass sie in Ausübung ihres Berufs mit höheren Preisen für Pflanzenschutzmittel konfrontiert sind als ihre Wettbewerber im europäischen Ausland. Da muss dringend was dagegen getan werden. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung schnell handelt, statt immer nur die EU zu bitten, so wie sie es oft tut.
23.07.2026 Paul Schmidt: Bundesverfassungsrichter fordern ausreichende Vorabinformationen für alle Abgeordneten (mit Video)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juli 2026 den Organstreitantrag von Thomas Heilmann (CDU) als unzulässig verworfen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt war bei der Urteilsverkündung dabei:
„In der Urteilsbegründung hat das Bundesverfassungsgericht der derzeitigen Regierungskoalition etliche substanzielle Hausaufgaben mit gegeben: In allen Beratungen im Deutschen Bundestag muss eine ‚gemeinsame Diskussionsgrundlage‘ gegeben sein, nicht nur im Plenum, sondern auch bei Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen, denn nur so ist ‚ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument‘ überhaupt möglich.
Wir als Abgeordnete müssen uns ‚über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können‘. Hierzu ‚bedürfen wir derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstandes erforderlich sind.‘
Dementsprechend muss die Regierungskoalition – anders als bisher – nun endlich dafür sorgen, dass auch uns als Abgeordneten der größten Oppositionsfraktion, der Alternative für Deutschland (AfD), alle Unterlagen vor den Ausschusssitzungen zugänglich gemacht werden.
Letztendlich sehe ich mich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Wir Abgeordneten nehmen unser Mandat ernst und brauchen alle vorliegenden Informationen, um Gesetzentwürfe und parlamentarische Initiativen kritisch zu prüfen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, die wir dann auch vertreten. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht werden. Ein Gesetzgebungsverfahren lebt von sorgfältiger Beratung und nicht von Entscheidungen unter massivem Zeitdruck.“
In der Urteilsbegründung hat Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold gemeinsam mit den Richtern des Zweiten Senats den Organstreitantrag des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann als unzulässig verworfen, weil er ihn im Hauptverfahren nicht ausreichend begründet habe. Im Eilverfahren hatte Karlsruhe Heilmann im Juli 2023 noch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, im Juni und Juli 2023.
Einige Fraktionskollegen der AfD, die damals bereits dem Deutschen Bundestag angehörten, waren dem Verfahren beigetreten. Bei der heutigen Urteilsverkündung in Karlsruhe waren die AfD-Bundestagsabgeordneten Marc Bernhard und Dr. Malte Kaufmann anwesend.
Dr. Paul Schmidt (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie diese Kurzintervention zulassen.
Lieber Kollege von der SPD [Matthias David Mieves], Sie haben gerade erzählt, Sie wollen Geld einsammeln, Sie wollen hier in Deutschland auf die Art und Weise die KI ankurbeln. Sie meinen, dass wir hier wirtschaftlich auf die Art und Weise erfolgreich sein können.
Meiner Meinung nach blenden Sie dabei völlig aus, dass wir sehr hohe Strompreise haben; sie gehören zu den höchsten weltweit. Wir schaffen es nur mit massiven steuerlichen Subventionen, den Industriestrompreis zu drücken auf etwa 11 Cent die Kilowattstunde. Das ist immer noch anderthalbmal so hoch wie der Strompreis in den USA oder China.
Ist Ihnen bekannt, dass wir sehr viel Strom brauchen für KI? Und dann frage ich Sie: Wie wollen Sie ohne Kernkraft, wie wollen Sie mit diesen teuren Strompreisen ein KI-Projekt in Deutschland in großem Maß aufziehen? Nur Geld alleine wird es dafür nicht geben, weil die Randbedingungen einfach keine erfolgreiche KI zulassen.
12.06.2026 Einladung zum Bürgerdialog nach Breisach am 15.06.2026
Wir laden alle interessierten Bürger zum Bürgerdialog ein. Die ideale Möglichkeit für Sie, mit den Abgeordneten direkt in Kontakt zu treten und mehr über den parlamentarischen Arbeitsalltag zu erfahren. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und mit uns über die Zukunft Deutschlands zu diskutieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beginn in Breisach um 19 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr.
10.06.2026 Einladung zum 1. Gesundheitssymposium der AfD-Bundestagsfraktion am 3. Juli 2026 in Berlin
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt (AfD) unterstützt das 1. Gesundheitssymposium der AfD-Bundestagsfraktion, das am 3. Juli 2026 in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestags in Berlin stattfinden wird. „Ab sofort ist die Anmeldung über die Webseite der Fraktion möglich. Zudem wurde das Programm veröffentlicht“, sagt Dr. Paul Schmidt.
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor erheblichen Herausforderungen. Dazu zählen lange Wartezeiten auf Facharzttermine und Psychotherapieplätze, ein zunehmender Ärztemangel insbesondere im hausärztlichen Bereich sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser. Auch Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und Apotheken seien von Personalengpässen und steigenden Belastungen betroffen.
Vor diesem Hintergrund lädt die AfD-Bundestagsfraktion zu einem Gesundheitssymposium mit Experten aus dem Gesundheitssektor ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Reformvorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Diskutiert werden sollen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels durch zusätzliche Studienplätze, der Abbau bürokratischer Belastungen im Gesundheitswesen, die Stärkung der freien Berufsausübung sowie eine bedarfsgerechte Ausbildung von Fachkräften.
„Ich begrüße das Gesundheitssymposium ausdrücklich. Die inhaltliche Arbeit im Bereich Gesundheit ist in unserer AfD-Bundestagsfraktion umfassend und fachlich sehr fundiert. Der Austausch mit Experten liefert uns wichtige Impulse für Reformen“, sagt Dr. Paul Schmidt. Schmidt ist stellvertretendes Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Dort finden Sie auch das jeweils aktuelle Programm als pdf.
10.06.2026 Paul Schmidt: Spahn bestätigt bei BDEW-Kongress AfD-Kritik am überzogenen Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien
Der Vorsitzende der Unions-Fraktion Jens Spahn (CDU) ist beim Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt (AfD) mit zentralen Aussagen zur Energiewende auf großes Interesse gestoßen. Spahn hatte bei der Jahrestagung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 10. Juni 2026 in Berlin mit Bezug auf das Erstarken der AfD in den Umfragen erklärt, es mache keinen Sinn, die sogenannten erneuerbaren Energien um jeden Preis weiter auszubauen. Es gehe nunmehr stärker als bisher um Kosteneffizienz.
Spahn sagte, dass die Ausbauziele aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter gelten, man aber schrittweise aus einer „Subventionitis“ herauskommen müsse. Noch mehr Windkraft, gerade in windarmen Regionen in Süddeutschland, macht nach Spahns Einschätzung keinen Sinn. „Wenn wir nicht vernünftig werden, entscheiden eines Tages andere, wie es weiter geht“, so Spahn.
Dr. Paul Schmidt begrüßt diese klare Position: „Wir haben mehr als genug Wind- und Photovoltaik im Stromnetz. Ein weiterer Ausbau macht keinen Sinn. Windkraft in windschwachen Regionen in Süddeutschland zu forcieren, bringt gar nichts, außer dass es Milliarden an Steuergeld in Form von Subventionen kosten wird. Die AfD wirkt, denn unser Erstarken bringt Jens Spahn nun dazu, Probleme zu benennen, auf die wir als AfD seit Jahren hinweisen. Ich kann nur begrüßen, dass er sich der energiepolitischen Realität annähert.“