12.08.2026 Institut GES bestätigt in Studie: Kernkraft notwendig

In seiner aktuellen Studie „Der Klimaneutrale Strommix der Zukunft“ kommt das Ulmer Institut „Global Energy Solutions“ (GES), das auch vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird, zu dem Schluss, dass die sogenannte Energiewende in Deutschland nur dann erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn Kernkraft einen großen Teil der künftigen Stromerzeugung in Deutschland ausmacht. Das entsprechende Szenario erreicht in der Studie einen prognostizierten durchschnittlichen Strompreis von 16,2 Cent/kWh, während das Szenario ohne Kernkraft aber mit 94 GW Erdgas-Spitzenlast-Kraftwerken bereits 25,6 Cent/kWh und das nur auf den sogenannten Erneuerbaren und Stromimporten beruhende Szenario einen Strompreis von 41,8 Cent/kWh ergab. Wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit wäre somit nur mit einem großen Kernkraft-Anteil an der Stromerzeugung gegeben.

Die AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt und Dr. Rainer Kraft begrüßen die Ergebnisse dieser Studie:

„Ohne regelbare Grundlast wird die Energiewende in Deutschland gar nicht funktionieren und ohne den massiven Einsatz von Kernkraft wird sie viel zu teuer – und das von der Bundesregierung erklärte Ziel der CO2-Freiheit wird nie erreicht werden. Mit Energiewende oder ohne – als moderne Industrienation werden wir nur mit Kernkraft bestehen können. Das sind die klaren Ergebnisse dieser Studie. Sie ist besonders ernst zu nehmen, weil sie die gesamten Kosten der Energiewende einbezieht, also auch die horrenden Kosten des für den Zubau der Erneuerbaren nötigen Netzausbaus, die allein mit knapp 80 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen. Diese Kosten sind enorm, weil die Stromerzeugung nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht mehr zentral an wenigen Großkraftwerks-Standorten, sondern über die Landschaft verteilt in vielen Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen erfolgen soll, die alle jeweils ans Stromnetz angebunden werden müssen. Dementsprechend ist das Ergebnis auch so, wie wir es schon oft in unseren Reden im Bundestag gesagt haben: Ohne Kernkraft droht vielen Stromversorgern das Aus und unsere Strompreise werden dauerhaft die teuersten der Welt bleiben.“

04.08.2026 Dr. Paul Schmidt: 205 Millionen Euro für ein Provisorium: Ausweichquartier des Bundespräsidenten kommt Steuerzahler teuer zu stehen

Zum teuren Ausweichquartier für den Bundespräsidenten erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt:

„Wegen der bevorstehenden Baumaßnahmen am Schloss Bellevue ließ sich Bundespräsident Steinmeier (SPD) innerhalb von zwei Jahren ein Ausweichquartier für 205 Millionen Euro bauen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass eine deutlich kostengünstigere Lösung möglich gewesen wäre: Der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler nutzte bei Baumaßnahmen am Schloss Bellevue Repräsentationsräume im Schloss Charlottenburg sowie das Gästehaus des Auswärtigen Amtes in Berlin-Dahlem.

Angesichts der extrem steigenden Staatsverschuldung und der angespannten wirtschaftlichen Lage ist ein derart kostspieliges Projekt dem Bürger nicht zu vermitteln. Hinzu kommt, dass die 205 Millionen Euro lediglich die Baukosten des Ausweichquartiers umfassen. Die während der Nutzungsdauer anfallenden Bewirtschaftungs-, Betriebs- und sonstigen Folgekosten sind darin nicht enthalten und belasten den Steuerzahler zusätzlich.

Der Staat darf nicht über seine Verhältnisse leben – auch nicht sein oberster Repräsentant.“

30.07.2026 Bundesregierung muss Wettbewerbsnachteil deutscher Winzer und Obstbauern endlich beseitigen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt hat die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Silvia Breher, auf seine Nachfrage zur Verwendung von Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) im Wein- und Obstbau scharf kritisiert. Breher hatte im Bundestag auf Nachfrage von Schmidt betont, es gehe um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung. Dazu erklärt Paul Schmidt:

„Die Staatssekretärin scheint nicht zu verstehen, worum es wirklich geht. Natriumhydrogencarbonat wird seit vielen Jahren von Winzern und Obstbauern erfolgreich zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten eingesetzt. Das Problem ist nicht das EU-Recht, sondern dessen Umsetzung in Deutschland und Österreich.

Nur in Deutschland und Österreich wurde Natriumhydrogencarbonat auf Antrag von Herstellern als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dadurch kann es hierzulande nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Die Folge ist, dass unsere Winzer und Obstbauern das Mittel als Pflanzenschutzprodukt einkaufen müssen und dafür etwa das Fünffache dessen bezahlen, was gewöhnliches Backpulver kostet.

In den übrigen EU-Mitgliedstaaten besteht dieses Problem nicht, weil dort Natriumhydrogencarbonat nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen wurde. Deshalb geraten deutsche Winzer gegenüber ihren Wettbewerbern – beispielsweise in Italien oder Frankreich – unter Druck. Die Bundesregierung darf dieses Problem nicht länger auf die Europäische Union abschieben. Wir erwarten, dass sie sich endlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen deutscher Winzer und Obstbauern einsetzt und schnell eine Lösung schafft.“

Das Video finden Sie hier

27.07.2026 Backpulver im Weinbau: Paul Schmidt fragt nach bei Silvia Breher (mit Video)

Pflanzenschutz? Deutsche Winzer im Nachteil
Backpulver-Streit im Deutschen Bundestag

Dr. Paul Schmidt

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich möchte jetzt noch mal ganz konkret nachfragen: In der Beantwortung der Frage vom Kollegen Bernd Schattner haben Sie gesagt, dass Sie jetzt aktiv wollen wegen Backpulver. Dieses Problem haben die deutschen Weinbauern aber schon sehr lange.

Sie wissen: Im Rest von der EU – mit Ausnahme von Österreich – wird diese Regelung überhaupt nicht so umgesetzt wie bei uns. Bei uns führt es dazu, dass die Weinbauern eben kein Backpulver mehr einsetzen können, um die Pilzerkrankungen zurückzutreiben, sondern sie müssen Pflanzenschutzmittel teuer einkaufen und müssen das Fünffache bezahlen wie ihre Konkurrenten beispielsweise in Italien oder Frankreich. Wann endlich werden Sie da was ändern? Die Weinbauern – mein Kollege hat es erwähnt – haben das schon ganz oft uns gegenüber angesprochen. Wie viele Betriebe müssen noch insolvent gehen?

Silvia Breher:

Vielen Dank Herr Kollege für Ihre Frage. Vielleicht zur Klarstellung: Es handelt sich hier um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und nicht um deutsches Recht, die Anwendung von Backpulver in Deutschland unmöglich macht. Insofern würde es mich stark wundern, wenn diese Regelungen in anderen Ländern anders sind, so wie Sie das in Ihrer Frage behauptet haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir von Beginn an uns sehr dafür eingesetzt haben und es auch weiterhin tun und es ein großer Anteil unseres Hauses daran ist, dass auf der Europäischen Ebene eben im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Natriumhydrogenkarbonat – eben das Backpulver – wieder als Grundstoff auch im deutschen Weinbau zugelassen werden kann.

Die Einschätzung von Dr. Paul Schmidt im Video:

Die Staatssekretärin scheint gar nicht wirklich zu verstehen, worüber sie eigentlich spricht. Es geht darum, dass Natriumhydrogencarbonat – Backpulver – die ganzen Jahre von den Winzern und den Obstbauern eingesetzt wurde als gutes Mittel gegen Pilzkrankheiten. Und jetzt ist es so, dass nur in Österreich und in Deutschland jeweils die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln das als Pflanzenschutzmittel zugelassen haben und damit kann es nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, es von diesen Firmen einzukaufen und das kostet etwa das Fünffache von normalem Backpulver.

Diese Regelungen gibt es nur in Deutschland und in Österreich, obwohl die EU-Regeln EU-weit gelten. In den anderen EU-Ländern hat man das offensichtlich nicht zugelassen. Und da fragen sich die Bauern schon: Was läuft denn bei uns anders, dass die Regierung sich nicht um die Interessen der Landwirte kümmert. Viele Winzer haben schon Insolvenz anmelden müssen, unter anderem auch wegen dieses Problems, dass sie in Ausübung ihres Berufs mit höheren Preisen für Pflanzenschutzmittel konfrontiert sind als ihre Wettbewerber im europäischen Ausland. Da muss dringend was dagegen getan werden. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung schnell handelt, statt immer nur die EU zu bitten, so wie sie es oft tut.

23.07.2026 Paul Schmidt: Bundesverfassungsrichter fordern ausreichende Vorabinformationen für alle Abgeordneten (mit Video)

Die Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt (re.) mit Dr. Malte Kaufmann (mi.) und Marc Bernhard (li.)Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juli 2026 den Organstreitantrag von Thomas Heilmann (CDU) als unzulässig verworfen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt war bei der Urteilsverkündung dabei:

„In der Urteilsbegründung hat das Bundesverfassungsgericht der derzeitigen Regierungskoalition etliche substanzielle Hausaufgaben mit gegeben: In allen Beratungen im Deutschen Bundestag muss eine ‚gemeinsame Diskussionsgrundlage‘ gegeben sein, nicht nur im Plenum, sondern auch bei Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen, denn nur so ist ‚ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument‘ überhaupt möglich.

Wir als Abgeordnete müssen uns ‚über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können‘. Hierzu ‚bedürfen wir derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstandes erforderlich sind.‘

Dementsprechend muss die Regierungskoalition – anders als bisher – nun endlich dafür sorgen, dass auch uns als Abgeordneten der größten Oppositionsfraktion, der Alternative für Deutschland (AfD), alle Unterlagen vor den Ausschusssitzungen zugänglich gemacht werden.

Letztendlich sehe ich mich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Wir Abgeordneten nehmen unser Mandat ernst und brauchen alle vorliegenden Informationen, um Gesetzentwürfe und parlamentarische Initiativen kritisch zu prüfen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, die wir dann auch vertreten. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht werden. Ein Gesetzgebungsverfahren lebt von sorgfältiger Beratung und nicht von Entscheidungen unter massivem Zeitdruck.“

In der Urteilsbegründung hat Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold gemeinsam mit den Richtern des Zweiten Senats den Organstreitantrag des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann als unzulässig verworfen, weil er ihn im Hauptverfahren nicht ausreichend begründet habe. Im Eilverfahren hatte Karlsruhe Heilmann im Juli 2023 noch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, im Juni und Juli 2023.

Einige Fraktionskollegen der AfD, die damals bereits dem Deutschen Bundestag angehörten, waren dem Verfahren beigetreten. Bei der heutigen Urteilsverkündung in Karlsruhe waren die AfD-Bundestagsabgeordneten Marc Bernhard und Dr. Malte Kaufmann anwesend.

 

 

Dr. Paul Schmidt (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie diese Kurzintervention zulassen.

Lieber Kollege von der SPD [Matthias David Mieves], Sie haben gerade erzählt, Sie wollen Geld einsammeln, Sie wollen hier in Deutschland auf die Art und Weise die KI ankurbeln. Sie meinen, dass wir hier wirtschaftlich auf die Art und Weise erfolgreich sein können.

Meiner Meinung nach blenden Sie dabei völlig aus, dass wir sehr hohe Strompreise haben; sie gehören zu den höchsten weltweit. Wir schaffen es nur mit massiven steuerlichen Subventionen, den Industriestrompreis zu drücken auf etwa 11 Cent die Kilowattstunde. Das ist immer noch anderthalbmal so hoch wie der Strompreis in den USA oder China.

Ist Ihnen bekannt, dass wir sehr viel Strom brauchen für KI? Und dann frage ich Sie: Wie wollen Sie ohne Kernkraft, wie wollen Sie mit diesen teuren Strompreisen ein KI-Projekt in Deutschland in großem Maß aufziehen? Nur Geld alleine wird es dafür nicht geben, weil die Randbedingungen einfach keine erfolgreiche KI zulassen.

12.06.2026 Einladung zum Bürgerdialog nach Breisach am 15.06.2026Bürgerdialog der AfD-Bundestagsfraktion in Breisach

Wir laden alle interessierten Bürger zum Bürgerdialog ein. Die ideale Möglichkeit für Sie, mit den Abgeordneten direkt in Kontakt zu treten und mehr über den parlamentarischen Arbeitsalltag zu erfahren. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und mit uns über die Zukunft Deutschlands zu diskutieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beginn in Breisach um 19 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr.

10.06.2026 Einladung zum 1. Gesundheitssymposium der AfD-Bundestagsfraktion am 3. Juli 2026 in Berlin

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt (AfD) unterstützt das 1. Gesundheitssymposium der AfD-Bundestagsfraktion, das am 3. Juli 2026 in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestags in Berlin stattfinden wird. „Ab sofort ist die Anmeldung über die Webseite der Fraktion möglich. Zudem wurde das Programm veröffentlicht“, sagt Dr. Paul Schmidt.

Das deutsche Gesundheitswesen steht vor erheblichen Herausforderungen. Dazu zählen lange Wartezeiten auf Facharzttermine und Psychotherapieplätze, ein zunehmender Ärztemangel insbesondere im hausärztlichen Bereich sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser. Auch Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und Apotheken seien von Personalengpässen und steigenden Belastungen betroffen.

Vor diesem Hintergrund lädt die AfD-Bundestagsfraktion zu einem Gesundheitssymposium mit Experten aus dem Gesundheitssektor ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Reformvorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Diskutiert werden sollen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels durch zusätzliche Studienplätze, der Abbau bürokratischer Belastungen im Gesundheitswesen, die Stärkung der freien Berufsausübung sowie eine bedarfsgerechte Ausbildung von Fachkräften.

„Ich begrüße das Gesundheitssymposium ausdrücklich. Die inhaltliche Arbeit im Bereich Gesundheit ist in unserer AfD-Bundestagsfraktion umfassend und fachlich sehr fundiert. Der Austausch mit Experten liefert uns wichtige Impulse für Reformen“, sagt Dr. Paul Schmidt. Schmidt ist stellvertretendes Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich über diesen Link:
Zur AfD-Bundestagsfraktion mit Anmeldung (externer Link)

Dort finden Sie auch das jeweils aktuelle Programm als pdf.

Dr. Paul Schmidt MdB 10.06.2026 Paul Schmidt: Spahn bestätigt bei BDEW-Kongress AfD-Kritik am überzogenen Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien

Der Vorsitzende der Unions-Fraktion Jens Spahn (CDU) ist beim Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt (AfD) mit zentralen Aussagen zur Energiewende auf großes Interesse gestoßen. Spahn hatte bei der Jahrestagung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 10. Juni 2026 in Berlin mit Bezug auf das Erstarken der AfD in den Umfragen erklärt, es mache keinen Sinn, die sogenannten erneuerbaren Energien um jeden Preis weiter auszubauen. Es gehe nunmehr stärker als bisher um Kosteneffizienz.

Spahn sagte, dass die Ausbauziele aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter gelten, man aber schrittweise aus einer „Subventionitis“ herauskommen müsse. Noch mehr Windkraft, gerade in windarmen Regionen in Süddeutschland, macht nach Spahns Einschätzung keinen Sinn. „Wenn wir nicht vernünftig werden, entscheiden eines Tages andere, wie es weiter geht“, so Spahn.

Dr. Paul Schmidt begrüßt diese klare Position: „Wir haben mehr als genug Wind- und Photovoltaik im Stromnetz. Ein weiterer Ausbau macht keinen Sinn. Windkraft in windschwachen Regionen in Süddeutschland zu forcieren, bringt gar nichts, außer dass es Milliarden an Steuergeld in Form von Subventionen kosten wird. Die AfD wirkt, denn unser Erstarken bringt Jens Spahn nun dazu, Probleme zu benennen, auf die wir als AfD seit Jahren hinweisen. Ich kann nur begrüßen, dass er sich der energiepolitischen Realität annähert.“

29.05.2026 Dr. Paul Schmidt in Berlin besuchen