11.09.2026 Meine Woche in Berlin vom 7. bis 11. September 2026
Ich melde mich zurück – seit dem 7. September 2026 sind wir in Berlin wieder im normalen parlamentarischen Betrieb. In Baden-Württemberg hatten wir diese Woche noch Ferien, aber in der kommenden Woche ist die Urlaubszeit mit dem Start des neuen Schuljahres endgültig vorbei.
Der Deutsche Bundestag begann nach der Sommerpause mit der Haushaltswoche. So nennen wir es, wenn der Haushalt für das Jahr 2027 in der 1. Lesung diskutiert wird. Es geht ums Geld, und jeder Minister muss seinen Etat einbringen, begründen und auch verteidigen. Als Mitglied des Umweltausschusses durfte ich mit einer Rede auf Umweltminister Schneider antworten.
Traditionell ist der wichtigste Punkt immer der Etat des Bundeskanzlers. Dieser wurde am Mittwoch diskutiert. Als Vorsitzende der größten Oppositionsfraktion durfte Alice Weidel die Debatte eröffnen. Sie hat zu vielen Themen überzeugend geredet. Auch Energie war dabei. Seit meinem ersten Tag hier in Berlin werbe ich für den Wiedereinstieg in die Kernkraft. Alice Weidel hat das aufgegriffen.
Ganz schwach war der Bundeskanzler. Bei der Energieversorgung meinte er: „Schwere Fehler sind gemacht worden: Die Abschaltung von Kraftwerken in Deutschland, insbesondere von Kernkraftwerken, zu einem Zeitpunkt, wo die Reservekapazitäten noch nicht zur Verfügung gestanden haben, war zumindest die falsche Reihenfolge.“ Nach der Sachsen-Anhalt-Wahl ist er am Ende. Es bleibt aus meiner Sicht nur noch der Rücktritt. Je schneller, desto besser. Aus Sicht der AfD bleibt zu hoffen, dass er nicht so schnell zurücktritt. Er ist unser bester Wahlkämpfer.
Peinlich waren die Aussagen des Kanzlers zum Thema Waldbrände. Sie sind praktisch immer auf Brandstiftung zurückzuführen – medial werden Waldbrände mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht. Dass jemand, der es besser wissen müsste, dieses Märchen auch erzählt ist sehr enttäuschend. Von einem Bundeskanzler erwarte ich, dass er solche Zusammenhänge erkennt und differenziert darstellt.
Sie kennen mich als Naturwissenschaftler. In der Debatte im Plenum musste ich mehrfach hören, durch die Hitze der letzten Wochen seien 16.300 Menschen zusätzlich gestorben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) sagt selbst, die genannten rund 16.300 hitzebedingten Sterbefälle seien keine gezählten Todesfälle, sondern das Ergebnis eines statistischen Schätzmodells und von Modellrechnungen. Im Bundestag reden Abgeordnete von anderen Fraktionen und sagen „das ist so“. Diese Oberflächlichkeit ist im Bundestag bei unseren Gegnern leider gängige Praxis.
In der Debatte zum Umweltetat spielte die Energiepolitik eine wichtige Rolle. Falls Deutschland in die Kernkraft wieder einsteigen wolle, wären dafür 60 neue Kernkraftwerke erforderlich, behauptete Umweltminister Carsten Schneider. Diese Rechnung geht völlig an der Realität vorbei. Wir brauchen zunächst einen vernünftigen Energiemix, in dem Kernkraft einen verlässlichen Beitrag zur gesicherten Leistung spielt. Nur so kommen wir wieder aus der sogenannten Energiewende heraus, ohne dass zu viele Energieversorger bankrott gehen.
Als stellvertretendes Mitglied bin ich in den drei Ausschüssen Gesundheit, Forschung sowie Bauen und Kommunales aktiv. Als diese Haushaltentwürfe eingebracht wurden, habe ich die Kollegen durch meine Präsenz im Plenarsaal unterstützt. Bei der Schlussdebatte am Freitag hat unser Haushälter Michael Espendiller die Dinge sehr gut auf den Punkt gebracht. Der Bundeshaushalt 2027 umfasst im Kernhaushalt 555 Milliarden Euro. Die Bundesregierung plant 119 Milliarden Euro neue Schulden. Hinzu kommen rund 55 Milliarden Euro Kreditaufnahme aus dem Sondervermögen Infrastruktur und 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr.
Damit steigt die Nettokreditaufnahme über alle Töpfe auf rund 204 Milliarden Euro. Das wird uns ab 2030 mehr als 80 Milliarden Euro pro Jahr nur an Zinsen kosten. Wir als AfD haben die Verschuldung immer kritisch gesehen und insbesondere die faktische Aufhebung der Schuldenbremse abgelehnt. Wir wollen zurück zu einer soliden Haushaltspolitik mit einer Schuldenbremse, die den Namen verdient. Jetzt gehen die Entwürfe in die Ausschüsse und werden dort inhaltlich beraten.
Die kommende Woche ist sitzungsfrei und ich bin im Land unterwegs und freue mich auf viele Gespräche. Am 21. September geht es dann in Berlin weiter. In diesem Sinne Ihnen/Euch weiter eine gute Zeit.
Ihr/Euer
Paul Schmidt
08.09.2026 Dr. Paul Schmidt (AfD) mit Rede zum Haushalt des Umweltministeriums 2027 (mit Video)
Dr. Paul Schmidt (AfD) mit Rede zum Haushalt des Umweltministeriums 2027
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Minister!
Für den Einzelplan 16, den Haushalt des Umweltministeriums, sind 2027 rund zweidreiviertel Milliarden Euro vorgesehen. Wohin geht das Geld?
Ich habe mir die Mitarbeiterzahlen des Ministeriums und der nachgeordneten Behörden angeschaut. Das Umweltministerium selbst beschäftigt rund 1 260 Mitarbeiter, das Umweltbundesamt 2 000, das Bundesamt für Strahlenschutz rund 600 und das Bundesamt für Naturschutz etwa 500.
Beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE, sind es 470. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, beschäftigt inzwischen mehr als 2 500 Menschen. Die Gesellschaft für Zwischenlagerung, BGZ, nennt rund 800 Mitarbeiter an 19 Standorten.
Hinzu kommen rund 900 Beschäftigte bei der Organisation „Zukunft – Umwelt – Gesellschaft“, abgekürzt ZUG. Alles zusammen sind das inzwischen circa 9 000 Beschäftigte in acht verschiedenen Organisationen. Letztes Jahr habe ich das alles schon kritisiert, geändert hat sich aber nichts.
Bei der Endlagersuche haben wir kein Defizit an Organisationen: BGE, BASE, Nationales Begleitgremium, Forum Endlagersuche, später zudem Regionalkonferenzen und Rat der Regionen.
Immer neue Gremien, Beteiligungs- und Kommunikationsformate! Die Endlagersuche ist aber doch eine geowissenschaftliche, eine kerntechnische und eine genehmigungsrechtliche Herausforderung.
Sie muss professionell bearbeitet und dann entschieden werden.
Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das BASE, das sich einen realitätsfernen Event- und Beteiligungsapparat leistet.
Die Auswahl der Bürgervertreter für das Nationale Begleitgremium wird aber an externe Dienstleister ausgelagert. Diese Dienstleister kontaktieren 20 000 Bürger, laden 180 Personen auf Staatskosten für zwei Tage nach Berlin ein, um am Ende daraus 6 Personen auszuwählen.
Währenddessen posten die eigenen Mitarbeiter Hundevideos anlässlich des Internationalen Bürohundtages, erinnern mit Katzenvideos an den Weltkatzentag und reisen ganz offiziell zur Leipziger Buchmesse, um Planspiele anzubieten.
Sucht man so etwa nach einem Endlager?
Sie, Herr Minister Schneider, haben auf meine Kurzintervention zur Kernkraft und zur Endlagersuche hier am 27. März dieses Jahres im Plenum gesagt – ich zitiere -:
„Sie haben das Problem des Endlagers nicht gelöst. Der Müll strahlt, und wir finden keins.“
Herr Minister, Sie als bekennender Kernkraftgegner nutzen das Nichtfinden eines Endlagers als Argument gegen die Kernkraft. Inzwischen sagen Sie zwar selbst, die Endlagersuche müsse beschleunigt werden. Aber wer soll Ihnen das noch glauben? Das müssen Sie Ihren Wählern besser erklären.
Wir fordern, Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz zusammenzuführen, BASE und BfS zu einer schlagkräftigen Bundesbehörde zusammenzuführen, BGE, BGZ und ZUG einer umfassenden Aufgabenkritik zu unterziehen. In allen Organisationen müssen Beteiligungs- und Kommunikationsstrukturen auf das notwendige Mindestmaß zurückgeführt werden.
Wir brauchen keine Doppelstrukturen, keine staatliche Selbstbeschäftigung, sondern klare Verantwortung.
Und wenn Sie wirklich Klimaschutz wollen, dann bringen Sie unsere abgeschalteten Kernkraftwerke wieder ans Netz; denn die sind CO2-frei.
05.09.2026 Dr. Paul Schmidt: Bundesregierung muss Wohnungsbau endlich ermöglichen – Baden-Württemberg stark betroffen
Der Wohnungsbau in Deutschland steckt nach Einschätzung des AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt weiterhin in einer tiefen Krise. Der vom Pestel-Institut am 26. August vorgestellte „Bau-Monitor 2026“ beziffert das bundesweite Defizit auf rund 1,35 Millionen Wohnungen. In Baden-Württemberg fehlen demnach rund 201.000 Wohnungen. Gleichzeitig geht die Zahl der jährlichen Fertigstellungen weiter zurück.
Schmidt kennt die Probleme des Wohnungsbaus auch aus der kommunalen Praxis. Als Karlsruher Stadtrat ist er seit mehr als zwölf Jahren in der Kommunalpolitik aktiv. „Es wird immer schwerer, preiswert zu bauen“, sagt Schmidt. Steigende Bau- und Grundstückskosten, hohe Anforderungen und zunehmende bürokratische Hürden machten es Kommunen, Wohnungsunternehmen und privaten Bauherren schwer, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise, und ein Stopp des Abwärtstrends ist nicht in Sicht. Das Wohnungsdefizit hat ein neues Rekordniveau erreicht“, erklärt Schmidt. Das von der früheren Ampel-Regierung ausgegebene Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen sei Jahr für Jahr deutlich verfehlt worden. Die schwarz-rote Bundesregierung habe bislang lieber gar kein Neubauziel vorgelegt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 noch rund 252.000 Wohnungen fertiggestellt, 2025 waren es nur noch etwa 206.000. Für 2026 rechnet das ifo Institut mit rund 185.000 Fertigstellungen. Damit vergrößert sich die Lücke zwischen Neubau und tatsächlichem Bedarf weiter.
Für den Südwesten habe die Entwicklung erhebliche Folgen. „In einem auf seine wirtschaftliche Produktion angewiesenen Land wie Baden-Württemberg ist bezahlbarer Wohnraum ein Standortfaktor. Wenn Familien, Arbeitnehmer und junge Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden, wird auch das – neben der überbordenden Bürokratie und den viel zu hohen Strompreisen – zu einem wirtschaftlichen Problem“, erklärt Schmidt abschließend.
04.09.2026 Dr. Paul Schmidt: Reservekraftwerke sind wirtschaftlich nicht tragfähig
Zur aktuellen Studie der Technischen Universität Dänemark zusammen mit der Newcastle University zur Energieversorgung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt:
„Durch das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sichert die Bundesregierung den künftigen Betreibern von 9 Gigawatt an Reservekraftwerken Subventionen von bis zu 33 Milliarden Euro über 15 Jahre zu. Für diese Subventionen muss der Steuerzahler oder der Stromkunde geradestehen.
Doch derartige Reservekraftwerke sind extrem unwirtschaftlich, weil sie nur vier Prozent des Jahres Strom liefern werden, wie eine aktuelle Studie der Technischen Universität Dänemark zusammen mit der Newcastle University zeigt. In der restlichen Zeit des Jahres wäre der von ihnen erzeugte Strom schlicht zu teuer.
Damit demonstriert diese Studie, wie weit die Bundesregierung mit dem von ihr durchgesetzten StromVKG schon in Richtung Sozialismus abgeglitten ist: Mit unbeschreiblich hohen Subventionen wird das wirtschaftlich untragbare Konstrukt der Energiewende weiter am Leben gehalten, und die deutschen Strompreise werden so weiterhin die teuersten der Welt bleiben.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung, den Ausbau von Wind und Sonne zu stoppen und den Wiedereinstieg in die Kernkraft unverzüglich zu ermöglichen. Kernkraftwerke würden rund 90 Prozent des Jahres Strom produzieren und wir könnten für 18 Milliarden 12 Gigawatt unserer abgeschalteten Kernkraftwerke innerhalb von jeweils zwei bis sechs Jahren wieder in Betrieb nehmen. Damit wären teure Reservekraftwerke à la StromVKG überflüssig.“
27.07.2026 Backpulver im Weinbau: Paul Schmidt fragt nach bei Silvia Breher (mit Video)
Pflanzenschutz? Deutsche Winzer im Nachteil
Backpulver-Streit im Deutschen Bundestag
Dr. Paul Schmidt
Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich möchte jetzt noch mal ganz konkret nachfragen: In der Beantwortung der Frage vom Kollegen Bernd Schattner haben Sie gesagt, dass Sie jetzt aktiv wollen wegen Backpulver. Dieses Problem haben die deutschen Weinbauern aber schon sehr lange.
Sie wissen: Im Rest von der EU – mit Ausnahme von Österreich – wird diese Regelung überhaupt nicht so umgesetzt wie bei uns. Bei uns führt es dazu, dass die Weinbauern eben kein Backpulver mehr einsetzen können, um die Pilzerkrankungen zurückzutreiben, sondern sie müssen Pflanzenschutzmittel teuer einkaufen und müssen das Fünffache bezahlen wie ihre Konkurrenten beispielsweise in Italien oder Frankreich. Wann endlich werden Sie da was ändern? Die Weinbauern – mein Kollege hat es erwähnt – haben das schon ganz oft uns gegenüber angesprochen. Wie viele Betriebe müssen noch insolvent gehen?
Silvia Breher:
Vielen Dank Herr Kollege für Ihre Frage. Vielleicht zur Klarstellung: Es handelt sich hier um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und nicht um deutsches Recht, die Anwendung von Backpulver in Deutschland unmöglich macht. Insofern würde es mich stark wundern, wenn diese Regelungen in anderen Ländern anders sind, so wie Sie das in Ihrer Frage behauptet haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir von Beginn an uns sehr dafür eingesetzt haben und es auch weiterhin tun und es ein großer Anteil unseres Hauses daran ist, dass auf der Europäischen Ebene eben im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Natriumhydrogenkarbonat – eben das Backpulver – wieder als Grundstoff auch im deutschen Weinbau zugelassen werden kann.
Die Einschätzung von Dr. Paul Schmidt im Video:
Die Staatssekretärin scheint gar nicht wirklich zu verstehen, worüber sie eigentlich spricht. Es geht darum, dass Natriumhydrogencarbonat – Backpulver – die ganzen Jahre von den Winzern und den Obstbauern eingesetzt wurde als gutes Mittel gegen Pilzkrankheiten. Und jetzt ist es so, dass nur in Österreich und in Deutschland jeweils die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln das als Pflanzenschutzmittel zugelassen haben und damit kann es nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, es von diesen Firmen einzukaufen und das kostet etwa das Fünffache von normalem Backpulver.
Diese Regelungen gibt es nur in Deutschland und in Österreich, obwohl die EU-Regeln EU-weit gelten. In den anderen EU-Ländern hat man das offensichtlich nicht zugelassen. Und da fragen sich die Bauern schon: Was läuft denn bei uns anders, dass die Regierung sich nicht um die Interessen der Landwirte kümmert. Viele Winzer haben schon Insolvenz anmelden müssen, unter anderem auch wegen dieses Problems, dass sie in Ausübung ihres Berufs mit höheren Preisen für Pflanzenschutzmittel konfrontiert sind als ihre Wettbewerber im europäischen Ausland. Da muss dringend was dagegen getan werden. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung schnell handelt, statt immer nur die EU zu bitten, so wie sie es oft tut.
23.07.2026 Paul Schmidt: Bundesverfassungsrichter fordern ausreichende Vorabinformationen für alle Abgeordneten (mit Video)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juli 2026 den Organstreitantrag von Thomas Heilmann (CDU) als unzulässig verworfen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt war bei der Urteilsverkündung dabei:
„In der Urteilsbegründung hat das Bundesverfassungsgericht der derzeitigen Regierungskoalition etliche substanzielle Hausaufgaben mit gegeben: In allen Beratungen im Deutschen Bundestag muss eine ‚gemeinsame Diskussionsgrundlage‘ gegeben sein, nicht nur im Plenum, sondern auch bei Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen, denn nur so ist ‚ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument‘ überhaupt möglich.
Wir als Abgeordnete müssen uns ‚über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können‘. Hierzu ‚bedürfen wir derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstandes erforderlich sind.‘
Dementsprechend muss die Regierungskoalition – anders als bisher – nun endlich dafür sorgen, dass auch uns als Abgeordneten der größten Oppositionsfraktion, der Alternative für Deutschland (AfD), alle Unterlagen vor den Ausschusssitzungen zugänglich gemacht werden.
Letztendlich sehe ich mich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Wir Abgeordneten nehmen unser Mandat ernst und brauchen alle vorliegenden Informationen, um Gesetzentwürfe und parlamentarische Initiativen kritisch zu prüfen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, die wir dann auch vertreten. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht werden. Ein Gesetzgebungsverfahren lebt von sorgfältiger Beratung und nicht von Entscheidungen unter massivem Zeitdruck.“
In der Urteilsbegründung hat Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold gemeinsam mit den Richtern des Zweiten Senats den Organstreitantrag des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann als unzulässig verworfen, weil er ihn im Hauptverfahren nicht ausreichend begründet habe. Im Eilverfahren hatte Karlsruhe Heilmann im Juli 2023 noch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, im Juni und Juli 2023.
Einige Fraktionskollegen der AfD, die damals bereits dem Deutschen Bundestag angehörten, waren dem Verfahren beigetreten. Bei der heutigen Urteilsverkündung in Karlsruhe waren die AfD-Bundestagsabgeordneten Marc Bernhard und Dr. Malte Kaufmann anwesend.
Dr. Paul Schmidt (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie diese Kurzintervention zulassen.
Lieber Kollege von der SPD [Matthias David Mieves], Sie haben gerade erzählt, Sie wollen Geld einsammeln, Sie wollen hier in Deutschland auf die Art und Weise die KI ankurbeln. Sie meinen, dass wir hier wirtschaftlich auf die Art und Weise erfolgreich sein können.
Meiner Meinung nach blenden Sie dabei völlig aus, dass wir sehr hohe Strompreise haben; sie gehören zu den höchsten weltweit. Wir schaffen es nur mit massiven steuerlichen Subventionen, den Industriestrompreis zu drücken auf etwa 11 Cent die Kilowattstunde. Das ist immer noch anderthalbmal so hoch wie der Strompreis in den USA oder China.
Ist Ihnen bekannt, dass wir sehr viel Strom brauchen für KI? Und dann frage ich Sie: Wie wollen Sie ohne Kernkraft, wie wollen Sie mit diesen teuren Strompreisen ein KI-Projekt in Deutschland in großem Maß aufziehen? Nur Geld alleine wird es dafür nicht geben, weil die Randbedingungen einfach keine erfolgreiche KI zulassen.
12.06.2026 Einladung zum Bürgerdialog nach Breisach am 15.06.2026
Wir laden alle interessierten Bürger zum Bürgerdialog ein. Die ideale Möglichkeit für Sie, mit den Abgeordneten direkt in Kontakt zu treten und mehr über den parlamentarischen Arbeitsalltag zu erfahren. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und mit uns über die Zukunft Deutschlands zu diskutieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beginn in Breisach um 19 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr.
10.06.2026 Einladung zum 1. Gesundheitssymposium der AfD-Bundestagsfraktion am 3. Juli 2026 in Berlin
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt (AfD) unterstützt das 1. Gesundheitssymposium der AfD-Bundestagsfraktion, das am 3. Juli 2026 in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestags in Berlin stattfinden wird. „Ab sofort ist die Anmeldung über die Webseite der Fraktion möglich. Zudem wurde das Programm veröffentlicht“, sagt Dr. Paul Schmidt.
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor erheblichen Herausforderungen. Dazu zählen lange Wartezeiten auf Facharzttermine und Psychotherapieplätze, ein zunehmender Ärztemangel insbesondere im hausärztlichen Bereich sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser. Auch Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und Apotheken seien von Personalengpässen und steigenden Belastungen betroffen.
Vor diesem Hintergrund lädt die AfD-Bundestagsfraktion zu einem Gesundheitssymposium mit Experten aus dem Gesundheitssektor ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Reformvorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Diskutiert werden sollen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels durch zusätzliche Studienplätze, der Abbau bürokratischer Belastungen im Gesundheitswesen, die Stärkung der freien Berufsausübung sowie eine bedarfsgerechte Ausbildung von Fachkräften.
„Ich begrüße das Gesundheitssymposium ausdrücklich. Die inhaltliche Arbeit im Bereich Gesundheit ist in unserer AfD-Bundestagsfraktion umfassend und fachlich sehr fundiert. Der Austausch mit Experten liefert uns wichtige Impulse für Reformen“, sagt Dr. Paul Schmidt. Schmidt ist stellvertretendes Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Dort finden Sie auch das jeweils aktuelle Programm als pdf.
10.06.2026 Paul Schmidt: Spahn bestätigt bei BDEW-Kongress AfD-Kritik am überzogenen Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien
Der Vorsitzende der Unions-Fraktion Jens Spahn (CDU) ist beim Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt (AfD) mit zentralen Aussagen zur Energiewende auf großes Interesse gestoßen. Spahn hatte bei der Jahrestagung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 10. Juni 2026 in Berlin mit Bezug auf das Erstarken der AfD in den Umfragen erklärt, es mache keinen Sinn, die sogenannten erneuerbaren Energien um jeden Preis weiter auszubauen. Es gehe nunmehr stärker als bisher um Kosteneffizienz.
Spahn sagte, dass die Ausbauziele aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter gelten, man aber schrittweise aus einer „Subventionitis“ herauskommen müsse. Noch mehr Windkraft, gerade in windarmen Regionen in Süddeutschland, macht nach Spahns Einschätzung keinen Sinn. „Wenn wir nicht vernünftig werden, entscheiden eines Tages andere, wie es weiter geht“, so Spahn.
Dr. Paul Schmidt begrüßt diese klare Position: „Wir haben mehr als genug Wind- und Photovoltaik im Stromnetz. Ein weiterer Ausbau macht keinen Sinn. Windkraft in windschwachen Regionen in Süddeutschland zu forcieren, bringt gar nichts, außer dass es Milliarden an Steuergeld in Form von Subventionen kosten wird. Die AfD wirkt, denn unser Erstarken bringt Jens Spahn nun dazu, Probleme zu benennen, auf die wir als AfD seit Jahren hinweisen. Ich kann nur begrüßen, dass er sich der energiepolitischen Realität annähert.“