16.01.2026 Paul Schmidt begrüßt Gerichtsentscheidung – Eilantrag gegen Castor-Transport von Jülich nach Ahaus scheitert

Dr. Paul Schmidt MdBDer nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) kann die Genehmigung für den Transport von Castor-Behältern mit Brennstoffkugeln vom früheren Forschungsreaktor Jülich in das Zwischenlager Ahaus nicht gerichtlich angreifen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 8. Januar 2026 einen entsprechenden Eilantrag des Verbandes als unzulässig zurückgewiesen.

Zu der Entscheidung erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kernkraft der AfD-Bundestagsfraktion, Paul Schmidt, der Transport der 152 Castor-Behälter per Lkw aus Jülich ins bestehende Zwischenlager nach Ahaus sei sinnvoll und richtig. Die Strahlenbelastung sei aufgrund der langen Abklingzeit gering. Für die Behälter aus Jülich ist in Ahaus genügend Platz vorhanden und über 300 gleichartige Castoren mit ähnlichen Brennstoffkugeln lagerten bereits dort. Ein neues Lager in Jülich sei wirtschaftlich nicht sinnvoll. Das Lager in Ahaus sei bis 2036 genehmigt und habe auch eine sehr gute Perspektive, die Genehmigung langfristig verlängert zu bekommen.

Nach Einschätzung von Paul Schmidt sollen in Deutschland wieder einmal Probleme gepflegt werden, anstatt sie zu lösen. Das sei definitiv das Gegenteil von dem, was unser Land brauche. Die AfD stehe für energiepolitische Vernunft in Deutschland und bekenne sich klar zur Kernkraft. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sei zu begrüßen. Die Transporte sollten so schnell wie möglich starten.

Die atomrechtliche Genehmigung für den Transport war am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt worden. Die Genehmigung erlaubt den Transport von insgesamt rund 300.000 Brennstoffkugeln aus Jülich in das rund 180 Kilometer entfernte Zwischenlager im münsterländischen Ahaus. Nach Angaben der zuständigen Behörden entspricht die derzeitige Aufbewahrung der Brennstoffkugeln im Zwischenlager Jülich nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Genehmigung sieht vor, die Brennstoffkugeln sicher verpackt in 152 Castor-Behältern per Lkw nach Ahaus zu transportieren.

Gegen die Transportgenehmigung hatte der BUND Widerspruch erhoben und zusätzlich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte den Eilantrag jedoch für unzulässig. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Verband sei nicht antragsbefugt und könne die Genehmigung daher nicht gerichtlich überprüfen lassen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Beschluss VG Berlin – 10. Kammer vom 8. Januar 2026, Az.: VG 10 L 474/25, nicht rechtskräftig

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