Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie den Grünen die Neubesetzung für das sogenannte Nationale Begleitgremium gewählt – und dabei die Kandidaten von AfD und Linken unberücksichtigt gelassen.
Als größte Oppositionspartei würde der AfD mindestens einer der zwölf Sitze, die von Bundestag und Bundesrat gemeinsam vergeben werden, zustehen. Doch die Kandidaten von AfD und der Linke wurden einfach nicht gewählt. Dazu erklärt der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kernkraft der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Paul Schmidt:
„Das Nationale Begleitgremium soll aus der Mitte der Gesellschaft heraus die Suche nach einer Lagerstätte für Kernbrennstoffe begleiten. CDU/CSU, SPD und Grüne haben mit ihrer Mehrheit im Bundestag den eigenen Wahlvorschlag durchgebracht. Selbst der Anschein von Überparteilichkeit wird nicht mehr gewahrt. Sechs von zwölf gewählten Mitgliedern sind ehemalige hochrangige Politiker dieser Parteien. Wir fordern, dass die AfD mit mindestens einem Sitz berücksichtigt wird.
Das Standortauswahlgesetz ist eindeutig. Das Gremium soll pluralistisch zusammengesetzt sein und das Standortauswahlverfahren unabhängig begleiten. Davon kann nun keine Rede mehr sein. Mich würde es nicht wundern, wenn bald vor Gericht gegen den Bundestagsbeschluss geklagt wird – oder am Ende gegen das Ergebnis des Standortverfahrens insgesamt.“
Rechtsgrundlage für das Gremium ist Paragraf 8 im Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG). Das Gremium besteht insgesamt aus 18 Personen. Zwölf Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt.
Die Wahlvorschläge finden sich auf der Bundestags-Drucksache 21/3293 (pdf, externer Link)