Neue Verfassungsrichter: Kein „Nominierungsrecht“ der SPD

Genaue Recherche ergibt: Das „Nominierungsrecht“ der SPD, auf dessen Basis Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold zu Bundesverfassungsrichtern gewählt werden sollten, existiert gar nicht! Es handelt sich lediglich um eine Absprache der Altparteien aus dem Jahr 2018, als die SPD noch viel stärker war. Aufgrund des Wahlergebnisses der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85 und die Linke 64 Bundestags-Mandate. Damit ergibt sich für die 8 vom Bundestag zu wählenden Verfassungsrichter ein Vorschlagsrecht von 3 für CDU/CSU, 2 für AfD, 1 für SPD, 1 für Grüne und 1 für die Linke. Da ein von der SPD nominierter Verfassungsrichter weiterhin aktiv bleibt, hat die SPD also aktuell gar keinen Kandidaten zu nominieren! Dr. Paul Schmidt, Bundestagsabgeordneter der AfD, fordert folgerichtig, der AfD-Fraktion die Nominierung der aktuell zu wählenden zwei Verfassungsrichter neben dem CDU/CSU-Kandidaten Spinner zu übertragen.

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