08.08.2026 Paul Schmidt: Neues StromVKG verschärft Importabhängigkeit Baden-Württembergs – Kernkraft-Reaktivierung statt Milliarden-Subventionen für Gaskraftwerke gefordert

Zum neuen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) der Bundesregierung, der verfehlten Energiepolitik im Land sowie zur Bebauungsplanänderung für das EnBW-Rheinhafendampfkraftwerk Block 9 (RDK 9) im Karlsruher Gemeinderat nimmt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Karlsruher Stadtrat Dr. Paul Schmidt Stellung:

„Die links-rot-grüne Karlsruher Gemeinderatsmehrheit belastet mit immer neuen Auflagen ausgerechnet die Unternehmen, die unsere Energieversorgung sicherstellen sollen. Das halten wir für den falschen Weg“, erklärt Schmidt. Die AfD-Fraktion habe daher sowohl die Bebauungsplanänderung als auch den weitergehenden Änderungsantrag der Grünen abgelehnt, der der EnBW zusätzliche Auflagen aufgezwungen hätte, dann im Gemeinderat aber durchfiel. Die Bebauungsplanänderung sei von einer knappen Mehrheit angenommen worden.

„Diese Bebauungsplanänderung wurde vom neuen, in der letzten Sitzungswoche des Bundestags im Schnelldurchgang von Schwarz-Rot durchgewunkenen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) verursacht, das die AfD-Bundestagsfraktion ablehnt, weil es milliardenschwere Subventionen für neue Gaskraftwerke wie das RDK 9 schafft, die jedoch 15 Jahre lang vermutlich von den Stromverbrauchern zusätzlich bezahlt werden müssten. Dabei sind die deutschen Strompreise bereits heute doppelt so hoch wie in den USA oder China.“ 1

Schmidt fordert daher: „Statt neue Gaskraftwerke über das StromVKG dauerhaft mit Milliardensummen zu subventionieren, sollten wir unverzüglich ein Moratorium für den Rückbau verhängen und unsere stillgelegten Kernkraftwerke wieder ans Netz bringen. Das würde die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg schlagartig erhöhen und die Strompreise für Haushalte und Industrie nachhaltig senken.“

Baden-Württemberg stehe als eine der führenden Wirtschafts- und Innovationsregionen Europas vor einer enormen Herausforderung, so der Abgeordnete weiter. Wie offizielle Daten des Statistischen Bundesamtes und der EU-Kommission belegten, gehöre die Region Stuttgart zu den 20 wirtschaftsstärksten Regionen der EU 2, während Karlsruhe zu den zehn innovativsten Regionen Europas zähle. 3 Um seinen Wohlstand und seine technologische Führungsposition zu halten, benötige das Ländle jedoch enorme Mengen an verlässlichem Strom.

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes habe der Bruttostromverbrauch in Baden-Württemberg im Jahr 2024 bei rund 65,4 Terawattstunden gelegen. 4 5 Die Stromerzeugung in Baden-Württemberg sei jedoch – vor allem durch die Abschaltung von Neckarwestheim II – 2023 um 31,1 Prozent von 53,9 Terawattstunden (2022) auf nur noch 37,1 Terawattstunden eingebrochen. 6 Um diesen dramatischen Einbruch der eigenen Erzeugung auszugleichen, seien die Netto-Stromimporte um 80 Prozent auf über 25,2 Terawattstunden angestiegen. 7 Das Bundesland müsse mittlerweile über 40 Prozent seines Strombedarfs teuer importieren. 7 Dabei sei das Land über Jahrzehnte hinweg vollständig selbstversorgend und sogar ein bedeutender Stromexporteur gewesen, wie etwa das Jahr 2010 mit einer Bruttostromerzeugung von 64,8 Terawattstunden belege. 8

Dass eine Rückkehr zur Kernkraft keineswegs eine Illusion sei, belege eine wissenschaftliche Untersuchung der Radiant Energy Group vom Juni 2026. 9 Schmidt verweist darauf, dass allein an den Standorten in Baden-Württemberg durch eine Reaktivierung der drei Reaktoren insgesamt rund 3,67 Gigawatt gesicherte Netto-Leistung ans Netz zurückgeholt werden könnten, die jährlich etwa 28,9 Terawattstunden preiswerten und sauber erzeugten Strom liefern würden. 9 Das entspräche fast der Hälfte des gesamten Bruttostromverbrauchs des Bundeslandes. 9

Der Reaktor Neckarwestheim II könne mit einer Investition von 1,7 Milliarden Euro innerhalb von rund 47 Monaten reaktiviert werden und künftig Strom zu unschlagbar günstigen Gestehungskosten von 3,8 bis 4,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugen. 9 Auch die Reaktoren Philippsburg 2 und Neckarwestheim 1 seien mit Investitionen von 4,4 Milliarden Euro beziehungsweise 3,3 Milliarden Euro innerhalb von 52 bis 63 Monaten technisch und wirtschaftlich reaktivierbar. 9 Die Gesamtkosten für die Reaktivierung dieser drei baden-württembergischen Reaktorblöcke beliefen sich auf insgesamt 9,4 Milliarden Euro – ein Bruchteil dessen, was neue Infrastruktur oder Dauer-Subventionen für fossile Ersatzlösungen verschlingen würden. 9


Fußnoten/Quellen

  1. Pressemitteilungen Dr. Paul Schmidt MdB: „28. Juli 2026: Paul Schmidt – Neues Strom-VKG bedeutet Milliarden für neue Gaskraftwerke, Kernkraft wäre die sinnvollere Alternative“ (Deutscher Bundestag) sowie „29. Juli 2026: Bebauungsplanänderung EnBW-Rheinhafendampfkraftwerk Block 9 (RDK 9)“ (AfD-Fraktion Karlsruhe).
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis) / Eurostat: Interactive Map „Die 20 wirtschaftsstärksten EU-Regionen“, BIP je Einwohner in Kaufkraftstandards. Destatis
  3. Finanzwelt.de / EU-Kommission: „Die 10 innovativsten Regionen Europas“ (Regional Innovation Scoreboard). Finanzwelt.de
  4. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: „Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg 2024“ (Dezember 2025),
  5. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: Jahresbericht „Die Energieversorgung 2025“ (17. Dezember 2025), S. 42. www.bdew.de
  6. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Amtliche Tabelle „Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg 2022 und 2023 nach Energieträgern“ (Veröffentlichung 2024; Einbruch der Gesamterzeugung von 53.899 auf 37.147 Mio. kWh (−31,1 %), Rückgang Kernenergie von 11.142 auf 1.947 Mio. kWh (−82,5 %), Rückgang Steinkohle von 17.238 auf 9.367 Mio. kWh (−45,7 %)).
  7. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Pressemitteilung vom 12. Juli 2024 „Stromerzeugung in Baden-Württemberg 2023 um 31 % gesunken“ (Anstieg des Import-Saldos um 80 % auf 25,2 TWh; Importquote über 40 %). Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
  8. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistische Berichte (Reihe E IV 1 / E IV 3) „Stromerzeugung und Stromverbrauch in Baden-Württemberg“ sowie „Energiedaten Baden-Württemberg“.
  9. Radiant Energy Group: Studie „WIEDERINBETRIEBNAHME DEUTSCHER KERNKRAFTWERKE: Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Ausblick“ (Juni 2026), Autoren: Madison Hilly, Noah Jakob Rettberg, S. 17–18. Radiant Energy Group

07.08.2026 Kernkraft auch bei Niedrigwasser verfügbar – erneut Wiedereinstieg gefordert

Der Leiter der AG Kernkraft der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Paul Schmidt MdB, hat die aktuellen Angriffe auf die Kernenergie scharf zurückgewiesen, über die bundesweit berichtet wurde. Anlass sind die Abschaltungen und Drosselungen einzelner Kernkraftwerke (KKW) in Ungarn und Rumänien wegen Niedrigwasser an der Donau. Zu der Theorie, auch Atomkraft sei deshalb wetterabhängig, erklärt Dr. Paul Schmidt:

„Die Behauptung, der Klimawandel sei der Todesstoß für die Kernenergie, ist ein durchsichtiges ideologisches Ablenkungsmanöver der Atomausstiegs-Lobby. Weltweit ist das Gegenteil der Fall, denn nicht nur unsere Nachbarländer bauen mehr und mehr Kernkraftwerke; weltweit sind derzeit mehr als 65 Kernkraftwerksblöcke im Bau. Was in Ungarn und Rumänien passiert, hat mit moderner Kerntechnik und erst recht mit den deutschen Anlagen nichts zu tun. Das ungarische Kraftwerk Paks arbeitet – im Gegensatz zu deutschen KKW – ausschließlich mit Durchlaufkühlung und ist daher unmittelbar auf enorme Mengen Flusswasser angewiesen – bis zu 50 Kubikmeter pro Sekunde. Die Entnahmerohre waren zudem zu flach verlegt. Das ist ein Planungsfehler, kein systemisches Versagen der Kernkraft.

Deutsche Kernkraftwerke – und fast alle modernen Anlagen in Europa – nutzen Kreislaufkühlung mit Nass-, Hybrid- oder Trockenkühltürmen. Der Wasserbedarf sinkt damit dramatisch: Isar 2 entnahm der Isar effektiv nur rund 0,7 Kubikmeter pro Sekunde, Neckarwestheim lief zuverlässig am Neckar, der kaum ein Zehntel der Wassermenge des Rheins führt. Philippsburg und andere Standorte waren praktisch unabhängig von Flusspegeln. Das belegen Fachleute wie Wolfgang Czolkoss vom VGBE und Michael Prasser von der ETH Zürich klar: Kühlprobleme betreffen ausschließlich ältere Durchlaufsysteme. Mit Kühltürmen gäbe es diese Probleme gar nicht. Das amerikanische KKW Palo Verde steht ohne Fluss mitten in der Wüste in Arizona und kühlt drei KKW-Blöcke mit dem Abwasser umliegender Städte. Offensichtlich sind die medienwirksam durch sogenannte ‚Experten‘ mühsam hochstilisierten angeblichen technischen Probleme der Kernkraft längst gelöst.

Hinzu kommt: Die deutschen Kernkraftwerke haben die nationalen und europäischen Stresstests nach dem Fukushima-Unglück mit überdurchschnittlich guten Ergebnissen bestanden, wo nötig wurden damals Nachrüstungen durchgeführt, um die Not- und Nachkühlung auch ohne den Fluss sicherzustellen. Die Reaktorsicherheitskommission stellte fest, dass unsere Anlagen robuster gegen Stromausfall und Hochwasser ausgelegt waren als Fukushima. Große Sicherheitsreserven, redundante Notstromversorgung und diversifizierte Wärmesenken gehören in Deutschland zum Standard. Genau diese Anlagen hat die Ampel- und ihre Vorgängerregierung ideologiegetrieben abgeschaltet – und damit Deutschlands Versorgungssicherheit und Industriestandort mutwillig geschädigt. Das Festhalten von Schwarz-Rot am Atomausstieg kostet aufgrund der seither horrend hohen deutschen Strompreise jeden Tag mehr Arbeitsplätze.

Während Wind und Sonne bei Dunkelflaute oder Hitzeflaute gleichzeitig ausfallen, liefert Kernkraft CO₂-freien, grundlastfähigen und wetterunabhängigen Strom – wenn man sie richtig baut und betreibt. Der Wiedereinstieg in die Kernenergie wäre der vernünftige Weg, anstatt weiter Milliarden in zusätzliche Gaskraftwerke und volatilen Ökostrom zu pumpen.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, die ideologische Blockadehaltung aufzugeben, den Rückbau der stillgelegten modernsten Kernkraftwerke unverzüglich zu stoppen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen zügigen Wiedereinstieg in die Kernenergie zu schaffen.“

04.08.2026 Dr. Paul Schmidt: 205 Millionen Euro für ein Provisorium: Ausweichquartier des Bundespräsidenten kommt Steuerzahler teuer zu stehen

Zum teuren Ausweichquartier für den Bundespräsidenten erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt:

„Wegen der bevorstehenden Baumaßnahmen am Schloss Bellevue ließ sich Bundespräsident Steinmeier (SPD) innerhalb von zwei Jahren ein Ausweichquartier für 205 Millionen Euro bauen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass eine deutlich kostengünstigere Lösung möglich gewesen wäre: Der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler nutzte bei Baumaßnahmen am Schloss Bellevue Repräsentationsräume im Schloss Charlottenburg sowie das Gästehaus des Auswärtigen Amtes in Berlin-Dahlem.

Angesichts der extrem steigenden Staatsverschuldung und der angespannten wirtschaftlichen Lage ist ein derart kostspieliges Projekt dem Bürger nicht zu vermitteln. Hinzu kommt, dass die 205 Millionen Euro lediglich die Baukosten des Ausweichquartiers umfassen. Die während der Nutzungsdauer anfallenden Bewirtschaftungs-, Betriebs- und sonstigen Folgekosten sind darin nicht enthalten und belasten den Steuerzahler zusätzlich.

Der Staat darf nicht über seine Verhältnisse leben – auch nicht sein oberster Repräsentant.“

30.07.2026 Bundesregierung muss Wettbewerbsnachteil deutscher Winzer und Obstbauern endlich beseitigen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt hat die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Silvia Breher, auf seine Nachfrage zur Verwendung von Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) im Wein- und Obstbau scharf kritisiert. Breher hatte im Bundestag auf Nachfrage von Schmidt betont, es gehe um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung. Dazu erklärt Paul Schmidt:

„Die Staatssekretärin scheint nicht zu verstehen, worum es wirklich geht. Natriumhydrogencarbonat wird seit vielen Jahren von Winzern und Obstbauern erfolgreich zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten eingesetzt. Das Problem ist nicht das EU-Recht, sondern dessen Umsetzung in Deutschland und Österreich.

Nur in Deutschland und Österreich wurde Natriumhydrogencarbonat auf Antrag von Herstellern als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dadurch kann es hierzulande nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Die Folge ist, dass unsere Winzer und Obstbauern das Mittel als Pflanzenschutzprodukt einkaufen müssen und dafür etwa das Fünffache dessen bezahlen, was gewöhnliches Backpulver kostet.

In den übrigen EU-Mitgliedstaaten besteht dieses Problem nicht, weil dort Natriumhydrogencarbonat nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen wurde. Deshalb geraten deutsche Winzer gegenüber ihren Wettbewerbern – beispielsweise in Italien oder Frankreich – unter Druck. Die Bundesregierung darf dieses Problem nicht länger auf die Europäische Union abschieben. Wir erwarten, dass sie sich endlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen deutscher Winzer und Obstbauern einsetzt und schnell eine Lösung schafft.“

Das Video finden Sie hier

27.07.2026 Backpulver im Weinbau: Paul Schmidt fragt nach bei Silvia Breher (mit Video)

Pflanzenschutz? Deutsche Winzer im Nachteil
Backpulver-Streit im Deutschen Bundestag

Dr. Paul Schmidt

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich möchte jetzt noch mal ganz konkret nachfragen: In der Beantwortung der Frage vom Kollegen Bernd Schattner haben Sie gesagt, dass Sie jetzt aktiv wollen wegen Backpulver. Dieses Problem haben die deutschen Weinbauern aber schon sehr lange.

Sie wissen: Im Rest von der EU – mit Ausnahme von Österreich – wird diese Regelung überhaupt nicht so umgesetzt wie bei uns. Bei uns führt es dazu, dass die Weinbauern eben kein Backpulver mehr einsetzen können, um die Pilzerkrankungen zurückzutreiben, sondern sie müssen Pflanzenschutzmittel teuer einkaufen und müssen das Fünffache bezahlen wie ihre Konkurrenten beispielsweise in Italien oder Frankreich. Wann endlich werden Sie da was ändern? Die Weinbauern – mein Kollege hat es erwähnt – haben das schon ganz oft uns gegenüber angesprochen. Wie viele Betriebe müssen noch insolvent gehen?

Silvia Breher:

Vielen Dank Herr Kollege für Ihre Frage. Vielleicht zur Klarstellung: Es handelt sich hier um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und nicht um deutsches Recht, die Anwendung von Backpulver in Deutschland unmöglich macht. Insofern würde es mich stark wundern, wenn diese Regelungen in anderen Ländern anders sind, so wie Sie das in Ihrer Frage behauptet haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir von Beginn an uns sehr dafür eingesetzt haben und es auch weiterhin tun und es ein großer Anteil unseres Hauses daran ist, dass auf der Europäischen Ebene eben im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Natriumhydrogenkarbonat – eben das Backpulver – wieder als Grundstoff auch im deutschen Weinbau zugelassen werden kann.

Die Einschätzung von Dr. Paul Schmidt im Video:

Die Staatssekretärin scheint gar nicht wirklich zu verstehen, worüber sie eigentlich spricht. Es geht darum, dass Natriumhydrogencarbonat – Backpulver – die ganzen Jahre von den Winzern und den Obstbauern eingesetzt wurde als gutes Mittel gegen Pilzkrankheiten. Und jetzt ist es so, dass nur in Österreich und in Deutschland jeweils die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln das als Pflanzenschutzmittel zugelassen haben und damit kann es nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, es von diesen Firmen einzukaufen und das kostet etwa das Fünffache von normalem Backpulver.

Diese Regelungen gibt es nur in Deutschland und in Österreich, obwohl die EU-Regeln EU-weit gelten. In den anderen EU-Ländern hat man das offensichtlich nicht zugelassen. Und da fragen sich die Bauern schon: Was läuft denn bei uns anders, dass die Regierung sich nicht um die Interessen der Landwirte kümmert. Viele Winzer haben schon Insolvenz anmelden müssen, unter anderem auch wegen dieses Problems, dass sie in Ausübung ihres Berufs mit höheren Preisen für Pflanzenschutzmittel konfrontiert sind als ihre Wettbewerber im europäischen Ausland. Da muss dringend was dagegen getan werden. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung schnell handelt, statt immer nur die EU zu bitten, so wie sie es oft tut.

23.07.2026 Paul Schmidt: Bundesverfassungsrichter fordern ausreichende Vorabinformationen für alle Abgeordneten (mit Video)

Die Bundestagsabgeordneten Dr. Paul Schmidt (re.) mit Dr. Malte Kaufmann (mi.) und Marc Bernhard (li.)Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juli 2026 den Organstreitantrag von Thomas Heilmann (CDU) als unzulässig verworfen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt war bei der Urteilsverkündung dabei:

„In der Urteilsbegründung hat das Bundesverfassungsgericht der derzeitigen Regierungskoalition etliche substanzielle Hausaufgaben mit gegeben: In allen Beratungen im Deutschen Bundestag muss eine ‚gemeinsame Diskussionsgrundlage‘ gegeben sein, nicht nur im Plenum, sondern auch bei Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen, denn nur so ist ‚ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument‘ überhaupt möglich.

Wir als Abgeordnete müssen uns ‚über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können‘. Hierzu ‚bedürfen wir derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstandes erforderlich sind.‘

Dementsprechend muss die Regierungskoalition – anders als bisher – nun endlich dafür sorgen, dass auch uns als Abgeordneten der größten Oppositionsfraktion, der Alternative für Deutschland (AfD), alle Unterlagen vor den Ausschusssitzungen zugänglich gemacht werden.

Letztendlich sehe ich mich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Wir Abgeordneten nehmen unser Mandat ernst und brauchen alle vorliegenden Informationen, um Gesetzentwürfe und parlamentarische Initiativen kritisch zu prüfen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, die wir dann auch vertreten. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht werden. Ein Gesetzgebungsverfahren lebt von sorgfältiger Beratung und nicht von Entscheidungen unter massivem Zeitdruck.“

In der Urteilsbegründung hat Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold gemeinsam mit den Richtern des Zweiten Senats den Organstreitantrag des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann als unzulässig verworfen, weil er ihn im Hauptverfahren nicht ausreichend begründet habe. Im Eilverfahren hatte Karlsruhe Heilmann im Juli 2023 noch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, im Juni und Juli 2023.

Einige Fraktionskollegen der AfD, die damals bereits dem Deutschen Bundestag angehörten, waren dem Verfahren beigetreten. Bei der heutigen Urteilsverkündung in Karlsruhe waren die AfD-Bundestagsabgeordneten Marc Bernhard und Dr. Malte Kaufmann anwesend.