30.07.2026 Bundesregierung muss Wettbewerbsnachteil deutscher Winzer und Obstbauern endlich beseitigen
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt hat die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Silvia Breher, auf seine Nachfrage zur Verwendung von Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) im Wein- und Obstbau scharf kritisiert. Breher hatte im Bundestag auf Nachfrage von Schmidt betont, es gehe um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung. Dazu erklärt Paul Schmidt:
„Die Staatssekretärin scheint nicht zu verstehen, worum es wirklich geht. Natriumhydrogencarbonat wird seit vielen Jahren von Winzern und Obstbauern erfolgreich zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten eingesetzt. Das Problem ist nicht das EU-Recht, sondern dessen Umsetzung in Deutschland und Österreich.
Nur in Deutschland und Österreich wurde Natriumhydrogencarbonat auf Antrag von Herstellern als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dadurch kann es hierzulande nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Die Folge ist, dass unsere Winzer und Obstbauern das Mittel als Pflanzenschutzprodukt einkaufen müssen und dafür etwa das Fünffache dessen bezahlen, was gewöhnliches Backpulver kostet.
In den übrigen EU-Mitgliedstaaten besteht dieses Problem nicht, weil dort Natriumhydrogencarbonat nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen wurde. Deshalb geraten deutsche Winzer gegenüber ihren Wettbewerbern – beispielsweise in Italien oder Frankreich – unter Druck. Die Bundesregierung darf dieses Problem nicht länger auf die Europäische Union abschieben. Wir erwarten, dass sie sich endlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen deutscher Winzer und Obstbauern einsetzt und schnell eine Lösung schafft.“
27.07.2026 Backpulver im Weinbau: Paul Schmidt fragt nach bei Silvia Breher (mit Video)
Pflanzenschutz? Deutsche Winzer im Nachteil
Backpulver-Streit im Deutschen Bundestag
Dr. Paul Schmidt
Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich möchte jetzt noch mal ganz konkret nachfragen: In der Beantwortung der Frage vom Kollegen Bernd Schattner haben Sie gesagt, dass Sie jetzt aktiv wollen wegen Backpulver. Dieses Problem haben die deutschen Weinbauern aber schon sehr lange.
Sie wissen: Im Rest von der EU – mit Ausnahme von Österreich – wird diese Regelung überhaupt nicht so umgesetzt wie bei uns. Bei uns führt es dazu, dass die Weinbauern eben kein Backpulver mehr einsetzen können, um die Pilzerkrankungen zurückzutreiben, sondern sie müssen Pflanzenschutzmittel teuer einkaufen und müssen das Fünffache bezahlen wie ihre Konkurrenten beispielsweise in Italien oder Frankreich. Wann endlich werden Sie da was ändern? Die Weinbauern – mein Kollege hat es erwähnt – haben das schon ganz oft uns gegenüber angesprochen. Wie viele Betriebe müssen noch insolvent gehen?
Silvia Breher:
Vielen Dank Herr Kollege für Ihre Frage. Vielleicht zur Klarstellung: Es handelt sich hier um die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und nicht um deutsches Recht, die Anwendung von Backpulver in Deutschland unmöglich macht. Insofern würde es mich stark wundern, wenn diese Regelungen in anderen Ländern anders sind, so wie Sie das in Ihrer Frage behauptet haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir von Beginn an uns sehr dafür eingesetzt haben und es auch weiterhin tun und es ein großer Anteil unseres Hauses daran ist, dass auf der Europäischen Ebene eben im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung das Natriumhydrogenkarbonat – eben das Backpulver – wieder als Grundstoff auch im deutschen Weinbau zugelassen werden kann.
Die Einschätzung von Dr. Paul Schmidt im Video:
Die Staatssekretärin scheint gar nicht wirklich zu verstehen, worüber sie eigentlich spricht. Es geht darum, dass Natriumhydrogencarbonat – Backpulver – die ganzen Jahre von den Winzern und den Obstbauern eingesetzt wurde als gutes Mittel gegen Pilzkrankheiten. Und jetzt ist es so, dass nur in Österreich und in Deutschland jeweils die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln das als Pflanzenschutzmittel zugelassen haben und damit kann es nicht mehr als Grundstoff verwendet werden. Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, es von diesen Firmen einzukaufen und das kostet etwa das Fünffache von normalem Backpulver.
Diese Regelungen gibt es nur in Deutschland und in Österreich, obwohl die EU-Regeln EU-weit gelten. In den anderen EU-Ländern hat man das offensichtlich nicht zugelassen. Und da fragen sich die Bauern schon: Was läuft denn bei uns anders, dass die Regierung sich nicht um die Interessen der Landwirte kümmert. Viele Winzer haben schon Insolvenz anmelden müssen, unter anderem auch wegen dieses Problems, dass sie in Ausübung ihres Berufs mit höheren Preisen für Pflanzenschutzmittel konfrontiert sind als ihre Wettbewerber im europäischen Ausland. Da muss dringend was dagegen getan werden. Und wir erwarten, dass die Bundesregierung schnell handelt, statt immer nur die EU zu bitten, so wie sie es oft tut.
Dr. Paul Schmidt Vielen Dank, Herr Kollege Kleebank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Wir haben ja schon im Umweltausschuss über dieses Thema miteinander diskutiert….
23.07.2026 Paul Schmidt: Bundesverfassungsrichter fordern ausreichende Vorabinformationen für alle Abgeordneten (mit Video)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Juli 2026 den Organstreitantrag von Thomas Heilmann (CDU) als unzulässig verworfen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt war bei der Urteilsverkündung dabei:
„In der Urteilsbegründung hat das Bundesverfassungsgericht der derzeitigen Regierungskoalition etliche substanzielle Hausaufgaben mit gegeben: In allen Beratungen im Deutschen Bundestag muss eine ‚gemeinsame Diskussionsgrundlage‘ gegeben sein, nicht nur im Plenum, sondern auch bei Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen, denn nur so ist ‚ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument‘ überhaupt möglich.
Wir als Abgeordnete müssen uns ‚über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können‘. Hierzu ‚bedürfen wir derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstandes erforderlich sind.‘
Dementsprechend muss die Regierungskoalition – anders als bisher – nun endlich dafür sorgen, dass auch uns als Abgeordneten der größten Oppositionsfraktion, der Alternative für Deutschland (AfD), alle Unterlagen vor den Ausschusssitzungen zugänglich gemacht werden.
Letztendlich sehe ich mich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Wir Abgeordneten nehmen unser Mandat ernst und brauchen alle vorliegenden Informationen, um Gesetzentwürfe und parlamentarische Initiativen kritisch zu prüfen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, die wir dann auch vertreten. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht werden. Ein Gesetzgebungsverfahren lebt von sorgfältiger Beratung und nicht von Entscheidungen unter massivem Zeitdruck.“
In der Urteilsbegründung hat Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold gemeinsam mit den Richtern des Zweiten Senats den Organstreitantrag des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann als unzulässig verworfen, weil er ihn im Hauptverfahren nicht ausreichend begründet habe. Im Eilverfahren hatte Karlsruhe Heilmann im Juli 2023 noch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als Heizungsgesetz, im Juni und Juli 2023.
Einige Fraktionskollegen der AfD, die damals bereits dem Deutschen Bundestag angehörten, waren dem Verfahren beigetreten. Bei der heutigen Urteilsverkündung in Karlsruhe waren die AfD-Bundestagsabgeordneten Marc Bernhard und Dr. Malte Kaufmann anwesend.
22.07.2026 Im Schlagabtausch: Dr. Paul Schmidt und Martin Kröber zum Südbonus (mit Video)
Physik statt Ideologie?
In der Debatte um den sogenannten Südbonus hinterfragt Dr. Paul Schmidt die Änderungen der Regierungskoalition. SPD-Abgeordneter Martin Kröber weist die Kritik zurück und verteidigt die Änderungen am Gesetz. Sehen Sie den Schlagabtausch im Bundestag hier mit Video.
Dr. Paul Schmidt
Herr Kröber, schade, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich verstehe nicht, was Sie uns jetzt erklären wollen zu diesem Wegfall des Südbonus. Ich habe das so verstanden: Es geht um Physik. Es geht darum, dass im Norden sehr viel Strom aus Windkraft eingespeist wird und im Süden einfach keiner eingespeist wird. Und es ist nicht überraschend, dass ab und zu die Sonne nicht scheint; jede Nacht ist das der Fall. Dann hat man auch keinen Strom durch Photovoltaik. Dieser Unterschied muss ausgeglichen werden.
Ich habe das so verstanden, dass der Südbonus dazu dient, im Notfall die Stromerzeugung im Süden zu stärken, damit die Stromleitungen von Nord nach Süd einfach nicht mehr überlastet werden. Ich habe das so verstanden, dass es hier um ein physikalisches Problem geht. Und Sie erklären uns jetzt auf einmal: Es geht tatsächlich darum, alle Bereiche Deutschlands gleichermaßen – mal mehr, mal weniger – zu bevorteilen oder zu benachteiligen. Könnten Sie mir das mal bitte noch genauer erklären? – Danke.
Martin Kröber
Sie verstehen sehr häufig sehr vieles nicht. Dafür gebe ich mir aber Mühe Ihnen das vielleicht noch mal zu erklären. Klar ist, wir haben im Süden einen deutlich höheren Bedarf als im Norden. Das habe ich in meiner Rede sehr deutlich erklärt. Und den bemessen wir in etwa auf zwei Drittel und im Norden haben wir einen etwas niedrigeren Bedarf, der liegt bei etwa einem Drittel. In der ursprünglichen Gesetzesvariante wäre es so gewesen, dass es durchaus möglich gewesen wäre, dass wir im Süden einen größeren Anteil als diese zwei Drittel zugebaut haben und ich habe übrigens nicht gesagt, dass wir den Südbonus abgeschafft haben. Ich habe gesagt, dass wir die Regeln etwas verändert haben. Aber vielleicht hören Sie beim nächsten Mal ein kleines bisschen besser zu, dann können Sie was lernen und erzählen nicht so viel Quatsch.
22.07.2026 Paul Schmidt: Bundesregierung verwässert Südbonus – Kernkraft wäre die bessere Lösung
Der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Dr. Paul Schmidt (AfD) kritisiert die Änderungen am sogenannten „Südbonus“ für neue Erdgaskraftwerke. „Gerade Baden-Württemberg braucht nach dem Ausstieg aus der Kernenergie eine gesicherte Stromerzeugung. Stattdessen hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD den ursprünglich vorgesehenen ‚Südbonus‘ im parlamentarischen Verfahren verwässert“, sagt Schmidt. „Nun darf das erste Drittel der Standorte gerade nicht im Süden liegen!“
Wind und Sonne liefern oft kaum Strom. Doch anstatt unsere Kernkraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen, möchte Schwarz-Rot lieber zusätzliche Erdgaskraftwerke bauen lassen. Deren Standorte wurden politisch unter dem Begriff „Südbonus“ diskutiert. Ursprünglich war von der Regierungskoalition geplant, den Bau zusätzlicher Erdgaskraftwerke in den südlichen Bundesländern zu begünstigen.
Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, denn im Süden wird deutlich mehr Strom benötigt und seit dem Ausstieg aus der Kernenergie fehlt im Süden besonders viel gesicherte Kraftwerksleistung. Der „Südbonus“ war deshalb als Ausgleich für die Standortnachteile Süddeutschlands gedacht. Im parlamentarischen Verfahren wurde kurz vor Verabschiedung des Gesetzes der „Südbonus“ verwässert. Jetzt soll es sich nach dem Willen der Bundesregierung um einen „Netzbonus“ handeln.
Baden-Württemberg ist besonders betroffen. Seit der Abschaltung der Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II ist das Bundesland von Stromimporten abhängig. Der „Südbonus“ wurde jedoch auf Drängen der SPD im letzten Moment verwässert. „Dies ließ der SPD-Abgeordnete Martin Kröber in seiner Erwiderung auf meine Kurzintervention erkennen“, erklärt Schmidt.
Schmidt fordert stattdessen, neun derzeit stillgelegte Kernkraftwerke mit einer Leistung von rund 12 Gigawatt wieder in Betrieb zu nehmen und so die Lücken bei der gesicherten Stromversorgung zu schließen. Das würde zugleich die Strompreise senken, denn zuletzt erzeugten die deutschen Kernkraftwerke Strom für weniger als drei Cent pro Kilowattstunde.
Neun stillgelegte deutsche Kernkraftwerke könnten innerhalb von zwei bis fünfeinhalb Jahren wieder ans Netz gebracht werden und rund 12 Gigawatt gesicherte Leistung bereitstellen. Die Bundesregierung setzt dagegen auf den Neubau von Erdgaskraftwerken mit einer Gesamtleistung von 11 Gigawatt, deren Vorhaltung über einen Zeitraum von 15 Jahren massiv subventioniert wird, was den Strompreis in diesem Zeitraum weiter steigen lässt. Rechtsgrundlage dafür ist das in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)“.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Johannes Wagner aus den Landkreisen Coburg und Kronach ist mit Aussagen zur nachhaltigen Energieversorgung im Deutschen Bundestag auf Widerspruch des Bundestagsabgeordneten Dr….
29.06.2026 Dr. Paul Schmidt/Dr. Rainer Kraft: Kernkraftwerke reaktivieren statt neue Gaskraftwerke subventionieren Zur Veröffentlichung der neuen Studie der Radiant Energy Group zur Wiederinbetriebnahme deutscher Kernkraftwerke…